Kunde kauft in meinem Onlineshop und behauptet dann er hätte nichts bestellt?

3 Antworten

B2B ist ja was anderes als B2C.

Dennoch musst Du sicher abwägen, ob Du ihm überhaupt was anlasten möchtest.

Er könnte die Lieferung reklamieren..

Er könnte auch ein sehr guter Kunde sein, der bereits ein vielfaches bestellt hat und bestellen wird, alles das schreibst Du leider nicht...

Bei einer Erstbestellung hingegen wirst Du vermutlich eh nur gegen Vorkasse liefern - und die hast Du ja nicht erhalten..

Ergo ist die Frage, ist Dir überhaupt ein nennenswerter Schaden entstanden ?

Und selbst wenn - wie wäre die Chance, die Summe je zu sehen ?

Erst dann kannst Du entscheiden, ob Du auf Abnahme wirklich bestehen willst.

Übrigens - die ganzen Daten kann jeder im Netz finden - und Personen, die dieser Firma schaden möchten allemal - sogar die UST-ID.

Patrick13120 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 01:41

Danke schon mal, es macht mich nur Stutzig, dass genau diese Firma vor ein paar Wochen ein Angebot über Europaletten haben wollte. Diesen habe ich dann verschickt und nichts mehr gehört.

Dann ging die Bestellung ein ohne IP. Was schon sehr merkwürdig ist.

Ich hab mir natürlich eine Auskunft über diese Firma geholt. Geld haben die genug, sagen wir es mal so.

Schade ist entstanden nicht unbedingt ein großer jedoch ist einer entstanden.

Die Firma hat bis jetzt 5 Bestellungen aufgegeben und zu einer Geäußert. Bis heute kam dann nichts mehr.

Die Frage ist nun inwiefern ist die Firma Schadensersatz Pflichtig, oder bleibt die Firma ''Schuldenfrei''

Und richtig bei Erstbestellern und bei Bestellern mit schlechter Bonität ist nur Vorkasse möglich.

BigBen38  19.04.2016, 01:52
@Patrick13120

In der Tat ist "ohne IP" merkwürdig.

Hast Du keine in der Datenbank ? Oder auch keine im IP-Log ?

Das riecht dann schon danach, das ein Ex-Mitarbeiter der Firma dieser schaden wollte.

Vlt redest mal mit denen - ob sie Anzeige erstatten wollen...und Du denen Deinen Schaden in Rechnung stellst ...

Den sie dann natürlich beim Verursacher - sofern der gefunden wird - zurückholen.

Wenn sie aber bereits 5 Bestellungen tätigten und solvent sind - und es einmalig bleibt ...würd ich lieber den Schaden (wenn gering) vergessen und mich auf künftige Geschäfte mit denen freuen.

Jmd der sich intern bei Dir rächen wollte und vlt direkt via phpmyadmin die Bestellung (aus einer erledigtenBestellung) quasi kopiert hat kannst Du ausschließen ?

Das würde gut die fehlende IP erklären.

Und Dir ein Problem bescheren, weil dann die andere Firma sich nichts zu schulden kommen ließ. 

Patrick13120 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 02:06
@BigBen38

Ich hab weder eine in der Datenbank noch im IP-Log.

Das sollte ich evt machen sofern die dazu bereit sind.

Wie in meinen AGB's angegeben wird ein Schadensersatz gefordert. Dieser Beträgt in diesem Fall ca 19.120,00€

Das ist schon nen Batzen Geld.

Das jemand bei mir Rumgefuscht hat kann ich sehr gut ausschließen, da nur ich zugriff auf das System habe.

Der jetzige tatsächliche schaden (Ausgaben, Briefe, Bestellung usw beläuft sich z.Z auf 2290€)

Ich hatte auch schon in Betracht gezogen das die genannte Firma mir Schaden zufügen will oder ein Mitarbeiter uns beiden.

Ich könnte mir gut vorstellen das der Tor-Browser oder andere benuzt worden sind.

BigBen38  19.04.2016, 02:17
@Patrick13120

Tor /Darknet benutzt durchaus IP Adressen - nur sind diese nicht rückverfolgbar.

Das da gar keine IP ist, ist ja das Seltsame ...

Nutzt Du Google Analytics oder Piwik und findest den Besuch dort auch ?

Andernfalls spekuliere ich doch eher auf ein Injection in Deine Datenbank - auch wenn nur DU die Daten hast, es gibt immer wieder einen haufen Sicherheitslücken ...sei es XTCommerce oder Magento oder was auch immer, die gefixed werden müssen...

...und man bemerkt sie erst dadurch, das jemand sie gefunden und ausgenutzt hat.

Vielleicht hat sich da jemand einen (für dich nicht witzigen) Scherz erlaubt oder man wollte dir oder dem Besteller Schaden zufügen.

Solltest du auf Erfüllung bestehen, müsste der Käufer Strafanzeige gegen unbekannt stellen.

Es ist in letzter Zeit häufiger passiert. das Fremde in andrem Namen Ware bestellt haben, um den angeblichen Besteller zu schädigen.

Wenn du keine gesicherte Verbindung anbietest, bei der ein Besteller eindeutig identifizierbar ist, dürfte es schwer werden, zu beweisen, das der Kunde tatsächlich der Besteller war,.

Bei einem Betrag in dieser Höhe ist es eigentlich üblich, telefonisch zurück zu fragen, oder auf schriftliche Bestellung zu bestehen.

Das ist ein ziemlicher Haufen Geld!

(Und eine ziemlich große Menge an Europaletten! Das sind über 4000!)

Die genaue rechtliche Lage kann ich dir nicht sagen, das wäre BGB, das ich nicht so wirklich gut kenne, aber das wäre eh eher Sache für eine Anwalt.