Kunde gefällt angeblich Dienstleisung nicht. Geld trotzdem einklagen?

8 Antworten

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Zuerst einmal vorab:
500€ für 50 Arbeitsstunden? Das kann nicht Dein ernst sein! Webdesigner nehmen pro Std. 25-40€... Nur mal so am Rande. Für mich sieht das aus, als wolle er Dich über den Tisch ziehen, um ehrlich zu sein. Um so etwas in Zukunft zu vermeiden rate ich dir, Dir ein Angebot zu erstellen, in dem steht, was Du pro Std. verlangst, was genau Deine Dienstleistung beinhaltet, wie viel Zeit Du darin investierst und welche Wartungskosten auf den Kunden in Zukunft zukommen werden, da er ja nichts selbst ändern kann. Die legst Du dem Kunden vor und erst, wenn er sich dazu schriftlich einverstanden erklärt, steht der Deal. Dann hast Du etwas, worauf Du Dich beziehen kannst, wenn ein Kunde nach vollendeter Rabeit anfängt, rumzuspinnen. So ersparst Du Dir den mühsamen Weg einer Klage.

Viel Erfolg!

exitandover  10.05.2011, 08:13

Evt. was noch wichtig wäre ist folgendes, eine Vorrauszahlung zu vereinbaren.

Britiari 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 11:17

Hallo, mir ist durchaus bewusst das 500€ viel zu wenig sind. Im Moment nehme ich aber alles was ich an Arbeit kriegen kann, denn 500€ sind besser als 0€, gerade für eine Studentin :-)

Danke für deine Tipps, genau so werde ich es in Zukunft machen. Da ich vorher nie Probleme hatte, ist mir auch nie in den Sinn gekommen irgendwelche Vereinbarungen aufzusetzen.

 

Grüße

Ersteinmal solltest du ihm schriftlcih untersagen, die Seite zu verwenden, bevor sie bezahlt ist.

Wenn ihr im anfänglichen Mailwechsel vereinbart habt (es muss nicht in einem Vertrag stehen - ein Vertrag kann auch durch Hin- und Hergeschreibe zustande kommen), dass für die Erstellung der Seite 500 Euro zu zahlen sind, dann setze ihm jetzt eine Fälligkeit. Wenn er nicht zahlt, nach 14 Tagen eine Mahnung schicken mit der Ankündigung, den Vorgang dann einem Anwalt zu übergeben. Tu es !

Britiari 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 09:43

So werde ich es auch machen :) Ich schreibe gerade eine Email in der ich ihm eine Zahlungsfrist setze. Danke für deine Antwort!

Dann biete Deinem Kunden doch an das Du die Website auf seinen Wunsch hin gerne ändern willst, so daß er am Ende auf Basis des vorgenannten Baukasten-Prinzip sein Website auch selbst verwalten kann.

Ich hatte das selbe Problem mit dem Hundesportverein. Seite wurde individual (nicht von mir) erstellt. Leider konnte ausser dem Programmierer keiner die Seite verwalten. So haben wir (ich) mit dem Homepage-Baukasten die Site "nachgestellt" und nun kann theoretisch jeder diese auch verwalten. Und am Ende schaut die gar nicht so übel aus ---> www.GHV-Walddoerfer.de

Auf diese Weise erhälst Du Dir einen Kunden für später und hast eine zufriedene Referenz, auch wenn die Arbeit mit einem Baukasten gegen Dein Niveau spricht.

Auch hier zählt die Weisheit: Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.

 

Britiari 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 11:07

Hallo, witzigerweise habe ich das aus Kulanz schon getan und ihm die Datei geschickt. Warte bis heute auf Antwort

Hast du die Vereinbarung über die Erstellung der HP irgendwie schriftlich festgehalten? Wenn nicht, ist das das erste größere Problem.

Ansonsten hast du ihn hoffentlich vorher darüber aufgeklärt, was du für eine Seite erstellst. Denn wenn du auch das nicht getan hast, würde ich an seiner Stelle auch nicht zahlen.

Britiari 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 11:03

Hallo, danke für deine Antwort. Der Kunde wurde in die Gestaltung und Programmierung mit einbezogen.

Ich habe sämtliche Mails, in denen der Kunde Interesse bekundet, mir den Auftrag erteilt und sagt dass ihm das bisherige Ergebnis gefällt, selbstverständlich behalten. Ich kann  ja nichts dafür wenn der Kunde unter der Impression steht ein CMS wäre ein Baukastenprogramm.

 

Grüßle

francis1505  09.05.2011, 11:17
@Britiari

In dem Fall ist es möglicherweise etwas unglücklich gelaufen. Du bist davon ausgegangen, er weiß es und er ist davon ausgegangen, du würdest ihn ggf. darauf hinweisen.

Du solltest ihm ein Ultimatum stellen für die Bezahlung, wenn er dem nicht nachkommt, gibt die Sache an einen Anwalt weiter. Evtl. kannst du es auch einklagen.

Britiari 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 11:21
@francis1505

So sehe ich das auch. Da ich dem Kunden mittlerweile die Homepage sogar für sein Baukasten Programm nachgebaut habe, müsste ich eigentlich zu 100% Recht bekommen, oder wie sehe ich das?

 

Grüße

francis1505  09.05.2011, 11:35
@Britiari

Du hast die Arbeit quasi zweimal gemacht? Dann soll er bitte mindestens 1,5 Mal zahlen. Umsonst brauchst du dich nicht dahinterklemmen, wenn er seine Vorstellungen nicht vernünftig artikulieren kann.

Pajato  09.05.2011, 10:59

das ist hard.... jetzt weil es dir nicht gaaanz so gut gefällt oder generell, weil du keinen Vertrag gemacht hast..?

francis1505  09.05.2011, 11:03
@Pajato

Als Kund erwarte ich schon, dass man mir im Vorhinein sagt, mit welchen Einschränkungen ich zu rechnen habe.

Ist das vertraglich festgehalten und ich habe das Kleingedruckte nicht gelesen, bin ich selber Schuld. Wurde es aber nie irgendwo erwähnt und ich kann es auch nirgends nachlesen, hat ja der Auftragnehmer seine Aufklärungspflicht nicht erfüllt.

 

Noch einen Schritt weiter: ich nehme ein Drittel des vereinbarten Preises als Vorauszahlung, und viele nehmen sogar die Haelfte.

Ein bekannter Trick von Kunden ist, den Abschluss einer Website verzoegern, indem sie das Material (text usw.) fuer die letzte Seite nicht schicken. Die Website wird also nicht fertig und nicht bezahlt.

Mach auf jeden Fall ein Abkommen und nimm Vorrauskasse!