Kumpel in U-Haft. Heißt das, dass er verurteilt wird?
Ein Kumpel von mir sitzt seit zwei Wochen in U-Haft. Wegen Drogenhandel! Er ist aber nicht vorbestraft und bei ihm wurden keine Drogen gefunden. Er ist aber verdächtigt, gemeinsame Sache mit anderen "Dealern" gemacht zu haben. Bei ihm zuhause wurde auch nichts gefunden. Keine hohen Geldbeträge, gar nichts! Jetzt habe ich Angst, dass er verurteilt wird, bin mir aber sicher, dass er so etwas nicht getan hat.
13 Antworten
hallo allgegh,
nachfolgendes ist bei einem haftbefehl, der von der staatsanwaltschaft beantragt und vom haftrichter ausgeführt wird zu beachten :
I. Dringender Tatverdacht
Wahrscheinlichkeit ist groß, daß Beschuldigter Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist Nachweisbarkeit der Tat (des Geschehens) keine Verfahrenshindernisse Strafbarkeit der ermittelten Sachverhaltes
II. Haftgrund § 112 II StPO: Fluchtgefahr (+) bei fehlender sozialer Bindung, hoher Straferwartung, Auslandsvermögen § 112 III StPO: ist verf.gem.; bei hoher Strafdrohung kann Fluchtgefahr nie ausgeschlossen werden § 112a StPO III. Verhältnismäßigkeit gem. §§ 112 I 2 & 113 StPO knapp! Ggf: Außervollzugsetzung durch neuen Beschluß, § 116 StPO
Angriffsmöglichkeiten: Prüfung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung durch: a) Mündliche Haftprüfung, §§ 117 I, 118, 118a StPO b) Beschwerde Subsidiär zur Haftprüfung
nur weil dein freund in u-haft sitzt heißt es noch lange nicht ob er schuldig oder unschuldig ist und wie lange er womöglich in haft soll. generell gilt jedoch für den handel mit drogen
§ 29 I S. 1 Nr. 1 BtMG
Handeltreiben
Handeltreiben ist der zentrale Begriff des § 29 I BtMG und fasst die anderen genannten Voraussetzungen zusammen: Alle Akte, welche der Täter begangen hat, werden zur einheitlichen Tat des Handeltreibens (vgl unten Bewertungseinheit). Der Begriff des Handeltreibens ist weit auszulegen. Für das Handeltreiben genügt auch die ernsthafte Verpflichtungserklärung zur Abnahme von BtM. Handeltreiben ist somit kein Erfolgsdelikt. (Handeltreiben mit 4 kg, wenn diese "bestellt" wurden, der andere aber nur 1 kg liefert). Handeltreiben ist Unternehmensdelikt, eine tatsächliche Übergabe ist nicht erforderlich, Übereignung oder Verschaffung kann sogar unmöglich sein. Die Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann Handel sein, wenn der Täter selbst mit dem Betäubungsmittel selbst befasst ist oder unmittelbar in das Rauschgiftgeschäft eingebunden ist.
Eigennützigkeit ist gegeben, wenn es dem Täter auf einen persönlichen Vorteil irgendeiner Art ankommt, insbesondere die Erzielung von Gewinn.
Vorsatz setzt das Wissen voraus, dass
es sich bei dem Handelsgut um ein Betäubungsmittel handelt, eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, eine solche nicht vorliegt und das ernsthafte Wollen, mit dem Rauschgift Umsätze zu erzielen. Für die Schuld ist es von großer Bedeutung, ob der Täter
Art und Menge des BtM Höhe des Wirkstoffgehalts kannte, und ob sich sein Vorsatz auf die tatsächliche Menge bezog.
Auch ein fahrlässiges Handeltreiben ist strafbar, § 29 IV BtMG.
(+) bei Händler, welcher aus Nachlässigkeit nicht sieht, dass er BtM verkauft; Kurier, der sich nicht über das Schmuggelgut informiert.
(-) bei Fahrer, der nicht weiß, dass er BtM in Rucksack transportiert und nur einen Gefallen ohne Gegenleistung erweisen wollte, da es keine strafbare fahrlässige Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit BtM gibt.
ich hoffe ich konnte dir erst einmal weiterhelfen
juragirl1986
quelle nachzulesen : http://www.jurawiki.de/Bet%C3%A4ubungsMittelStrafRecht
und er dies trotzdem transportiert hat? also z.b. person a transportiert für person b einen rucksack weiß aber nicht genau was drin ist?
Ja genau.
die ermittlungen der kripo können länger dauern. vielleicht hat es auch andere gründe, das dein kumpel in untersuchungshaft sitzt und geplant ist durch diesen umstand die dealer festnehmen zu können.
natürlich hält die polizei jemand fest, wenn sie angst hat, das er spurlos verschwindet, aber wenn er wie du sagst nichts gemahct hat, wird es andere gründe haben
U-Haft heißt Untersuchungshaft. Das heißt, er bleibt so lange da, bis ein Gerichtstermin kommt und er entweder freigesprochen oder richtig inhaftiert wird.
Das kann keiner vorher sagen. Allerdings steckt er möglicherweise etwas tiefer in der Sache drin, wenn er in U-Haft kommt. Im Urteil, falls er denn tatsächlich sich etwas hat zuschulden kommen lassen, kann er ja immer noch eine Bewährungsstrafe bekommen.
Im Rechtssystem gilt bis zur Verurteilung immer die "Unschuldsvermutung". Erst wenn ein Richter die Schuld festgestellt hat, ist ein Mensch u. U. "schuldig". Daher kann man jetzt bei Deinem Freund noch gar nicht saen, was da kommen wird, auch wenn es natürlich schon erschreckend ist, wenn ein Mensch, den man gut kennt, plötzlich in U-Haft ist.
Wenn wir das wüssten, bräuchten wir keine Gerichte.
Was passiert, wenn der "Kurier" nicht wusste, dass die andere Person Betäubungsmittel besitzt? Also wenn der andere ihm sagt, dass er was anderes verkauft (keine Drogen), sondern andere Gegenstände
Vielen Dank