Kündigungsgrund Gespräche über Gehalt?
Kann es ein Kündigungsgrund sein wenn ich mich mit Kollegen über mein Gehalt unterhalte? Ich habe mich mit einem Kollegen über unser Gehalt unterhalten und nun hat er sich bei der Geschäftsführung beschwert warum er weniger verdient wie ich. Mein AG droht mir nun mit Kündigung. Ist das rechtens? Was kann ich im Falle einer Kündigung unternehmen?
11 Antworten
Rechtlich:
Gespräche über die Höhe des Gehalts sind nicht per se verboten. Manchmal wird aber im Arbeitsvertrag Stillschweigen über die Gehaltshöhe vereinbart - dann muss man auch entsprechend handeln. In solch einem Fall (aber auch nur dann!) hast Du gegen Deinen Arbeitsvertrag verstoßen. Als Kündigungsgrund geht ein derartiger Verstoß nur nach vorheriger Abmahnung durch - also, kündigen kann Dir Dein Arbeitgeber deshalb nicht. Falls er es doch tun würde, dann wird jedes Arbeitsgericht diese Kündigung wieder einkassieren. Er kann Dir aber eine Abmahnung schreiben und Dir im Wiederholungsfall kündigen.
Praktisch: Wenn Du in der Tat eine Vereinbarung zum Stillschweigen über Dein Gehalt unterschrieben hast, dann hast Du dagegen verstoßen. Entschuldige Dich dafür und mache es nicht wieder.
Falls es gar keine Vereinbarung dazu im Arbeitsvertrag gibt und auch sonst keine entsprechende Anweisung, dann entschuldige Dich - aber rege an, diesen Punkt doch in Zukunft in die Arbeitsverträge mit aufzunehmen, wenn er der Geschäftsleitung so wichtig ist. Woher sollst Du sonst wissen, dass Du nicht über das Gehalt reden darfst?
Nachtrag: Wenn Du nach zwei Jahren keinen Arbeitsvertrag hast, hat Dein Arbeitgeber schon gegen seine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitsverhältnisse verstoßen... und es gibt auch keine Schweigepflicht. Also, noch nicht mal ein Grund zur Abmahnung.
...genau, und zu letzterem (der Dokumentation) ist der Arbeitgeber eigentlich innerhalb von einem Monat verpflichtet.
Tut er das nicht, kann er sich vor Gericht auf keine mündlichen Nebenabreden berufen.
Nein, keine mündlichen Nebenabreden. Dann gilt das, was im Gesetz steht. Da sollte man mal reinschauen, ob bzw. was das Gesetz über die Schweigepflicht sagt. Keine Ahnung, ob das geregelt ist, kann ich mir aber gut vorstellen.
Vielen lieben Dank für die fundierte Antwort. Mit ihr kann beim Chef argumentiert werden!
Diese Antworte sind veraltet!
Seit August 2010 ist bekannt, dass der LAG Rostock 2009 eine solche Klausel für unwirksam erklärt hat. Siehe http://www.kanzleipro.de/archives/reden-mit-ihren-arbeitskollegen-uber-gehalt-erlaubt sowie zahlreiche Treffer auf Google nach "Landesarbeitsgericht Rostock urteil gehalt".
Suche das Gespräch, lass es gar nicht erst zur Kündigung kommen. Mach Ihnen glaubhaft, das es nicht böse Absicht war, das du gedankenlos gehandelt hast und dass das nicht mehr vokommen wird, das du deine Lektion gelernt hast.Gutes Gelingen, Sonyl
DH die einzige vernünftige Antwort wo dem Fragesteller geholfen wird
Ja, das ist ein Kündigungsgrund. Allerdings muss darüber mit Dir gesprochen worden sein bei der Einstellung oder es muss in Deinem Vertrag irgendwo eine Klausel geben. Dagegen vorgehen kannst Du mit einer Kündigungsschutzklage. Die wird allerdings kaum Erfolg haben, wenn es wie o.g. irgendwo erwähnt oder geschrieben stand. Versuch mit Deinem Arbeitgeben ins Gespräch zu kommen, entschuldige Dich für das Vorkommnis und gelobe Besserung. Allerdings sind die offenen Gehaltsabrechnungen in Eurer Halle auch grob fahrlässig vom Arbeitgeber. Das könnte bei einer Klage ausschlaggebend sein.
Das ist rechtens. Wenn das der Chef als Kündigungdgrund vorgibt hast du schlechte Karten.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und bedarf nicht eines schriftlichen Vertrages. Die wesentlichen Vertragsbedingungen sollen allerdings schriftlich festgehalten werden und vom Arbeitgeber unterzeichnet dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.