Kündigungsfrist in Offenstall?
Hallo, ich will ab dem 01.07 in einen neuen Stall, da ich aber gestern erst Bescheid bekommen hatte, dass ich die neue Box bekomme, konnte ich auch gestern erst 'kündigen'. Jetzt meine Frage: besteht Kündigungsfrist ? Muss ich jetzt für den alten Stall die Miete für den Monat 7 zahlen? Uns wurde weder mündlich noch schriftlich ein Vertrag erstellt und wir haben keinerlei Vereinbarungen. Unser pferd steht im Offenstall. Danke schon mal im Voraus.
2 Antworten
Wenn nicht vorher anders schriftlich ( nachweisbar ) anderslautend vereinbart, könnte der Vermieter einer Immobilie / Nutzräumen ( z.B. eine Garage oder halt Tierstallung ) gegenüber nicht gewerbetreibenden Privatpersonen hier ( m.W. ) sogar prinzipiell auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen.
Daher solltest Du am besten umgehend mit Deinem Stallbesitzer / Vermieter sprechen, ob Du per individueller Vereinbarung auch vorzeitig / optimal zum 30.06.2017 von Deiner Mietvertraglichkeit befreit werden könntest.
Wenn sie zwingend darauf reflektieren will, kannst Du mangels schriftlich / beweisbarer Sondervereinbarung hinsichtlich der regulären KüFri dann leider nichts dagegen machen.
Sie darf die Stallung / Box dann an Deiner Platzierung statt nur im Juli 2017 trotz des "Auszuges" Deines Pferdes nicht anderweitig belegen.
Wenn Du für Juli 2017 noch Stallmiete zahlen sollst, hast Du grundlegend auch diesen gesamten Monat noch Zeit, Dein Pferd umzusiedeln.
Aber unterm Strich ist eine Einigung für einen einzigen Monat Fortzahlung der Stallmiete immer noch besser als ab Zugang der Kündigung Deinerseits noch 3 Monde daran gebunden zu sein. 🤔
Schau mal hier rein
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=28&keyword=K%C3%BCndigung
Ja die Stallbesitzerin will den vollen Betrag haben.