Kündigungsfrist in Offenstall?

2 Antworten

Wenn nicht vorher anders schriftlich ( nachweisbar ) anderslautend vereinbart, könnte der Vermieter einer Immobilie / Nutzräumen ( z.B. eine Garage oder halt Tierstallung ) gegenüber nicht gewerbetreibenden Privatpersonen hier ( m.W. ) sogar prinzipiell auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen.

Daher solltest Du am besten umgehend mit Deinem Stallbesitzer / Vermieter sprechen, ob Du per individueller Vereinbarung auch vorzeitig / optimal zum 30.06.2017 von Deiner Mietvertraglichkeit befreit werden könntest.

Julsbilly 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 08:40

Ja die Stallbesitzerin will den vollen Betrag haben.

Parhalia2  22.06.2017, 09:15
@Julsbilly

Wenn sie zwingend darauf reflektieren will, kannst Du mangels schriftlich / beweisbarer Sondervereinbarung hinsichtlich der regulären KüFri dann leider nichts dagegen machen.

Sie darf die Stallung / Box dann an Deiner Platzierung statt nur im Juli 2017 trotz des "Auszuges" Deines Pferdes nicht anderweitig belegen.

Wenn Du für Juli 2017 noch Stallmiete zahlen sollst, hast Du grundlegend auch diesen gesamten Monat noch Zeit, Dein Pferd umzusiedeln.

Aber unterm Strich ist eine Einigung für einen einzigen Monat Fortzahlung der Stallmiete immer noch besser als ab Zugang der Kündigung Deinerseits noch 3 Monde daran gebunden zu sein. 🤔