Mittagessen im Kindergarten kündigen
Mein Sohn hat die Möglichkeit Mittags im Kindergarten zu essen. Dafür zahlen wir 48€ im Monat. Heute haben wir angekündigt, dass wir das kündigen wollen. Die Kindergartenleiterin hat gesagt, dass das nur zum 1.3. ginge. Also noch einen ganzen Monat. Wir haben nie einen Vertrag unterschrieben. Ist die Frist, wenn ich morgen (25.1.) zum 1.2. kündige nicht angemessen? Gibt es bei solchen Vereinbarungen eine Kündigungsfrist?
3 Antworten
wenn keine vereinbart ist, dann gibt es auch keine...also kannst du täglich kündigen. allerdings habt ihr zu beginn in der regel einen hinweis erhalten, den noch mal lesen...
nicht das ich wüsste, aber du musst ja nichst mehr zahlen, falls du dir sicher best, dass du wirklich keinen Vertrag unterschrieben hast
Wir haben nie einen Vertrag unterschrieben.
Aber sicher - oder gibt es keinen Betreuungsvertrag? Da steht bestimmt alles nötige drin.
Wenn die Mittagsverpflegung Bestandteil des Betreuungsvertrags ist, handelt es sich bei der Kündigung der Mittagsverpflegung formaljuristisch um eine Änderungskündigung bzw. Teilkündigung. Mit den entsprechenden Fristen.
Vermutlich wird aber deswegen kein neuer Betreuungsvertrag aufgesetzt, sondern Du bekommst eine schriftliche Vertragsergänzung, dass die Mittagsverpflegung ab 01.03. nicht mehr Vertragsgegenstand ist - so würde ich das zumindest handhaben, wenn ich der Kindergarten wäre ;-)
Jo, stimmt. Da ist auch das kreuzchen für das Essen drauf. Und der ganze Betreuungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Gilt das dann automatisch auch für Teile?