Kündigungsfrist in der Probezeit nach meiner Ausbildung?
Hey Leute,
ich habe das Problem das ich eine kündigungsfrist von 2 wochen hätte und damit auch geplant habe, da ich in der Probezeit bin.
Allerdings gibt mir mein Arbeitgeber nun eine Frist von 2 Monaten, da ich zuvor eine Ausbildung dort absolviert habe, mit der Begründung, die Frist wäre wegen der Betriebsdazugehörigkeit so lange. Aber ich bin durch den neuen Vertrag ja in Probezeit.
Was ist jetzt richtig, weis einer von euch besser bescheid?
Gruß Phillip
2 Antworten
Bei der Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis darf für das Arbeitsverhältnis eine neue Probezeit vereinbart werden, in der beide Seiten wieder mit der verkürzten Frist von 14 Tagen (sofern arbeitsvertraglich keine längere Frist vereinbart wurde) gekündigt werden kann.
Allerdings ist jetzt - anders als in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses - bereits das - in dieser Probezeit bereits das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden (sofern der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitarbeitnehmer hat), da die vorherige Ausbildungszeit zu berücksichtigen ist, das Beschäftigungsverhältnis insgesamt also schon viel länger als 6 Monate besteht.
Das heißt: Trotz neuer Probezeit und Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn es einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Grund gibt (entsprechende Größe de Betriebs - siehe oben - vorausgesetzt).
Hab ich das so richtig verstanden?
Nein!
Heist also das die 2 wochen frist nicht gilt
Doch!
Für die jetzt vereinbarte Probezeit gilt entweder die gesetzliche Frist von 14 Tagen oder die vereinbarte Kündigungsfrist.
Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, kannst Du also mit einer Frist von 14 Tagen kündigen (ohne Bindung an ein bestimmtes Datum - wie z.B. den 15. oder das Ende eines Kalendermonats).
Nur für den Arbeitgeber hat die neu vereinbarte Probezeit die weitere Konsequenz, dass er nicht "einfach so" - also ohne konkreten Anlass wie sonst in der Probezeit bzw. den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses - kündigen darf, sondern nur mit einem konkreten Anlass, eben betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt.
Eine neue Probezeit hast du nicht wenn du dort deine ausbildung gemacht hast.
Dein Arbeitgeber dard dir keine neue Probezeit geben wenn du schon dort arbeitest und ich denke das du 2 oder drei Jahre schon dort bist.
Ich selbst war nur 2 Monate weg und die Probezeit war ungültig weil ich so lange schon dort war.
Lese deinen neuen Vertrag mal durch was Kündigung angeht.
Dein Arbeitgeber dard dir keine neue Probezeit geben
Das ist falsch!
Bei der Übernahme nach der Ausbildung darf eine erneute Probezeit vereinbart werden, in der auch wieder mit verkürzter Frist gekündigt werden kann.
Aber anders als sonst ist hier dann trotzdem das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden (wenn der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkräfte hat), weil die vorherige Beschäftigungszeit während der Ausbildung mit zu berücksichtigen ist, das Beschäftigungsverhältnis also länger als 6 Monate besteht.
Dann gilt das nicht wenn man eine Ausbildung macht mit der Probezeit ok. Bei mir war sie Probezeit ungültig da ich nur 2 Monate weg war und so lange dort gearbeitet habe das er kein Recht hatte mir eine neue Probezeit zu geben
Wenn zwischen der Vorbeschäftigung und der erneuten Beschäftigung beim selben Arbeitgeber 2 Monate Unterbrechung waren, dann handelte es sich nciht mehr um ein durchgängiges Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber Arbeitgeber durfte (jedenfalls rechtlich gesehen) eine neue Probezeit verlangen.
Stimmt nicht. Es kommt auf die Länge die man dort gearbeitet hat und ab 3 Monaten kann er eine neue Probezeit machen aber nicht nach 2 Monaten auschscheiden. Ich war vor Gericht und so wurde es mir gesagt.
ab 3 Monaten kann er eine neue Probezeit machen aber nicht nach 2 Monaten auschscheiden.
Das ist so allgemein nicht richtig - und solch eine "Regelung" gibt es auch überhaupt nicht!
Nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen kann eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von mehr als nur wenigen Wochen dazu führen, dass es bei der Neuaufnahme des Arbeitsverhältnisses (nach der Unterbrechung) nicht zu einem neuen eigenständigen Arbeitsverhältnis kommt, was dem Arbeitgeber dann auch nicht erlauben würde, eine neue Probezeit zu verlangen, wenn es vorher schon eine 6-monatige Probezeit gab.
Ich war vor Gericht und so wurde es mir gesagt.
Garantiert wurde dir das so auch nicht bei Gericht gesagt. Entweder hast du etwas falsch verstanden, oder in Deinem Fall spielen besondere Umstände eine Rolle.
Das gildet wenn man zum alten Arbeitgeber zurückkehren will. Ich war fast 10 Jahre dort mit elternzeit dazwischen. Und da er mich ja lange genug geprüften hatte ist so eine Probezeit nach nur 2 Monaten ausscheiden nicht so gerechtfertigt. Wir hatten das geslen im Netz und die Rechtsanwältin hat selber geschaut und gesehen ja es gibt diesen Fall das eine erneute Probezeit in solchen Fällen ungültig sind. Ist sicher abhängig wie lang man im Betrieb war und wie lange man weg war.
Deswegen war seine Kündigung während dieser angeblichen Probezeit nicht gültig und hätte mich weiter beschäftigen müssen.
Wie gesagt: Ich kann Deinen Fall nicht beurteilen, weil ich seine Umstände nicht kenne, die dabei eine Rolle gespielt haben.
Das ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Aussagen.
Wie gesagt evtl sollte man einen Anwalt fragen bzw beraten lassen. Ich bin froh das es diese Frist gibt
Vielen Dank, für die schnelle Antwort. In meinem neuen Vertrag steht, das die ersten 6 Monate des Dienstverhältnisses als Probezeit gelten. Und durch den neu aufgesetzten Vertrag, habe ich ja ein neues Dienstverhältnis, mit anderem Beginnsdatum oder etwa nicht?
ok vielen dank dafür :) nur das die Kündigung von meiner Seite aus eingereicht wurde.
Heist also das die 2 wochen frist nicht gilt, weil ich bereits eine lange betriebsdazugehörigkeit habe (die neue Probezeit ist in diesem Fall egal?)?
Hab ich das so richtig verstanden?