Kündigungsbestätigung nötig oder nicht?

6 Antworten

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wie hier schon geschrieben, ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung und es gibt auch kein Gesetz, das deren Bestätigung erzwingt. Insofern kann auch in der Satzung nichts dazu stehen.

Wenn du jetzt also unsicher bist (das lese ich hier im Wesentlichen), kannst du entweder bei dem Verein anrufen und fragen, ob die Kündigung angekommen und wahrgenommen wurde oder du schickst sie nochmal als Einschreiben. Damit hast du zwar nicht den Nachweis, das die andere Seite das auch gelesen hat, aber den, dass du sie hast zustellen lassen. Mach dir auch eine Kopie der unterschriebenen Kündigung. Wenn du vor 1 Woche gekündigt hast, war das der 13.11. Ich nehme an, du musst zu einem 30. oder 31. kündigen? dann würdest du jetzt ja noch in der Frist bleiben. Oder ist da irgendwas wg. des 15. wichtig?

Ich würde erstmal anrufen, falls es dich beruhigt. Und bei dieser Gelegenheit vllt. auch erklären, warum du gekündigt hast (finanzielle Mittel) und ob man dich nicht statt der Kündigung für 1 Jahr beitragsfrei stellen kann. In unserem Verein machen wir das oder reduzieren den Beitrag auf ein erträgliches Maß. Es ist (fast) alles möglich, wenn man offen miteinander spricht.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss somit nicht bestätigt werden. Ich würde sicherheitsalber aber nachfragen ob die Kündigung eingegangen ist.

Nein, es gibt kein GEsetz nachdem eine Kündigung bestätigt werden muss. Die Beweisbarkeit ist sicher ein Problem und kaum realisierbar. (Selbst mit Einschreiben ist es kaum möglich.)

RabeAbraxas 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 18:15

Ich kenne es so, dass ein Einschreiben persönlich unterschrieben werden muß. Passt das nicht mehr ?

bartman76  20.11.2016, 18:16
@RabeAbraxas

Es kann aber niemand gezwungen werden das Einschreiben entgegen zu nehmen und zu unterschreiben.

Weiterhin kannst du - wenn es ganz dumm läuft - nicht beweisen was in dem Umschlag war.

RabeAbraxas 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 18:26
@bartman76

Ja wird nicht von der Post dokumentiert, dass ein Einschreiben nicht angenommen oder abgeholt wird ? Ich gehe doch davon aus, dass wenn was an einen Verein gerichtet wird, angenommen wird. Denke da jetzt mal naiv und behaupte dass eine Benachrichtung höchstens nicht ankommt. Wobei ich nicht weiß, inwieweit da die Post nachweispflichtig da wieder ist. Alles ziemlich schwierig.

Vielleicht mache ich mir doch einen Kopf, wo ich mir keinen machen muß. Joblos und das kurz vor Weihnachten ... Mir schwirren nur negative Gedanken im Kopf herum. Werde jetzt einfach mal abwarten, was sich tut noch 2 Wochen.

Gibt es ein Gesetz, was festlegt, dass eine Kündigungsbestätigung zwingend geschrieben werden muß ?

Nein.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muß der Empfänger nicht bestätigen.

Der Absender muß aber u. U. nachweisen  und wann die Kündigung dem Empfänger zugegangen  ist.

....die Kündigungsbestätigung kann ja noch kommen, da lassen die sich

meistens etwas Zeit. Dumm ist nur, das du sie nicht per Einschreiben

verschickt hast, da könnte der Empfänger behaupten, er hat sie nicht erhalten.

.......Es ist aber weder dort, noch in der Geschäftsordnung festgelegt, dass der Verein eine Kündigungsbestätigung schicken muß.

* soweit ich weis muß er das nicht, aber jede seriöse Firma macht das

eigentlich....

RabeAbraxas 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 18:20

Will das Beste hoffen. Bin ja nicht weg, weil es mir nicht gefallen hat oder es Streitereien gab.  Bin arbeitslos geworden, weil die Firma geschlossen hat (kein Nachfolger). Vereine erheben leider auch Beiträge. Im Moment muß ich jeden Cent sparen. Da bleibt kein Geld für Hobby. Es ist zum Heulen !