Kündigung zum 31.12.12 nach TVöD Jahressonderzahlung zurückzahlen?

1 Antwort

Nein. Voraussetzung für den Anspruch ist lediglich, dass du am 01.12. noch im Beschäftigungsverhältnis stehst. Eine Rückzahlungsklausel gibt es nicht.

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450