Kündigung zum 31.12.12 nach TVöD Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Hallo, Bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und bekomme am 01.12.12 eine sonderzahlung ( Weihnachtsgeld). Muss ich diese zurückzahlen, wenn ich am 19.11.12 fristgerecht 6 Wochen zum Quartalsende kündige?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein. Voraussetzung für den Anspruch ist lediglich, dass du am 01.12. noch im Beschäftigungsverhältnis stehst. Eine Rückzahlungsklausel gibt es nicht.
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450