TvöD Kündigung zur Monatsmitte?

8 Antworten

Für Deine Kündigungsfristen ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen dienst TVöD maßgeblich; Es gibt davon zwar mehrere, aber die Bestimmungen zu den Kündigungsfristen sind identisch.

Im einschlägigen § 34 "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1 (am Beispiel des TV-L/TVöD-L) heißt es:

1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
 bis zu einem Jahr  ein Monat zum Monatsschluss, 
von mehr als einem Jahr  6 Wochen,
 von mindestens 5 Jahren  3 Monate,
 von mindestens 8 Jahren  4 Monate,
 von mindestens 10 Jahren  5 Monate,
 von mindestens 12 Jahren  6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Du findest die Bestimmungen des Tarifvertrags hier: http://www.tarifvertragoed.de/tarifvertraege_im_oeffentlichen_dienst/tv_l/tv_l_uebersicht .

Die Kündigung ist also bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 1 Jahr mit unterschiedlicher Frist nur zum Ende eines Quartals nmöglich.

Unabhängig davon kann es auch - wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt - durch einen Aufhebungsvertrag zuu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden (§ 33 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung" Abs. 1 Buchstabe b).

§ 34 TVÖD. Es geht nur zum Monatsende. Wenn du zu einem bestimmten Stichtag kündigen willst, geht das m. E. nur über einen Aufhebungsvertrag.

Familiengerd  15.06.2018, 14:03
Es geht nur zum Monatsende.

Nach dem 1. Jahr mit unterschiedlich langer Frist nur zum Ende eines Quartals (auch wenn das dann jeweils ein Monatsende ist)!

Aber wenigstens wurde auf TVöD § 34 verwiesen ...

HJallo.

Das kommt auf den Dienstherrn an. Wenn er es akzeptiert ist das o.K.

Mit Gruß

Bley 1914

Da Du einen Tarifvertrag hast, müsstest Du in Deinem Vertrag nach dort festgehaltenen Kündigungsfristen nachsehen, bzw. nach etwaigen Probezeitregeln, wenn letzteres noch auf Dein Beschäftigungsverhältnis zutrifft.

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber einen " Aufhebungsvertrag " zu schliessen . Dann kann man die tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bei Bedarf auch umgehen.