Kündigung Zeitraum 5 Jahre Betriebszugehörigkeit Überschneidung?
Hallo guten Tag,
Ich komme leider bei einen Thema nicht weiter. Ich arbeite in Hessen in der Sicherheitsbranche und möchte wechseln, und zwar habe ich meine Ausbildung dort beendet und habe eine Betriebszugehörigkeit von 4 Jahren und 10 Monaten in Moment möchte ich zum 1.09.19 das neue Arbeitsverhältnis beginnen. Ich habe meine Ausbildung am 01.08.2014 begonnen und würde zum 25.07.19 kündigen (Ende des Monats). Muss ich den 2 Kündigungsmonate dem Arbeitgeber geben? Laut dem Kündigungsmonat bin ich nach dem 01.08.2019 in der Firma tätig trotz vorheriger Kündigung oder ist es nur wichtig das die Kündigung vor dem 5 Jahr der Betriebszugehörigkeit gestellt Wird. Im Tarifvertrag steht nichts von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nur die Kündigungsfristen.
1 Antwort
Du schreibst etwas wirr, ich versuche mal das zu verstehen und zu beantworten:
Du hast am 1.08.2014 die Ausbildung begonnen und möchtest zum 31. August kündigen. Jetzt willst Du wissen, wie lange Deine Kündigungsfrist ist.
Sollte meine Vermutung stimmen, hast Du nach § 622 Abs. 1 BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Deine Kündigung müsste der AG in diesem Fall spätestens am 3. August erhalten. Die Frist von 28 Tagen würde am 4. August anfangen zu laufen und der 31. August wäre der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Da der 3. August ein Samstag ist und der AG die Kündigung deshalb evtl. nicht erhält, gibst Du die Kündigung lieber ein paar Tage früher ab.
Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet in dem steht, dass sich die Kündigungsfrist des AN in gleichem Umfang verlängert wie die für den AG, würde Deine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB einen Monat zum Monatsende betragen, wenn der AG die Kündigung spätestens am 31. Juli erhält.
Ab 1. August wärst Du schon länger als fünf Jahre im Betrieb und die Kündigungsfrist würde sich auf zwei Monate zum Monatsende verlängern.
Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden. Falls nicht, melde Dich noch einmal.