Kündigung weil ich Glas auf der Fensterbank habe stehen gelassen
Ich habe eine Spinne in einem Glas gefangen, da wollte sie dann gar nicht mehr raus, also habe ich das Glas außen auf die Fensterbank gestellt und leider vergessen, es wieder reinzuholen. Es blieb dann eine Nach draußen stehen. Ich weiß, dass das gefährlich ist, es war ein Fehler, wird nicht wieder vorkommen. Jetzt aber wollen mich meine Vermieter deswegen kündigen. Ist das zulässig? Ich wohne in einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss, meine Vermieter wohnen unter mir. Sie sind starke Raucher und der kalte Rauch zieht häufig in meine Wohnung, sodass es erbärmlich stinkt. Deswegen habe ich oft das Fenster auf Kipp, manchmal auch über Nacht (jedoch nicht im Winter, wenn es auskühlen könnte). Meine Vermieter bestehen darauf, dass ich das Fenster schließe, wenn ich weg bin und Rolladen runter mache. Können sie mir solche Vorschriften machen? Ich bin sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann!
11 Antworten
Das ist absoluter Quatsch, was Deine Vermieter da von Dir verlangen. Natürlich hast Du eine gewisse Sorgfaltspflicht für Deine Wohnung. Wenn Du länger weg bist (ein paar Tage), musst Du die Fenster schliessen. Es ist eine Sicherheit, gerade eben im Winter, das nichts einfriert. Dein Vermieter kann Dir aus den genannten Gründen nicht kündigen. Such Dir eine andere Wohnung. Ich denke, dass es hier immer Ärger geben wird.
LG
Im Falle einer Kündigung, ordentlich oder außerordentlich, mit der Begründung, du hättest ein Glas auf dem Fensterbrett über Nacht stehen lassen, lehne dich gelangweilt zurück und lass alle Misslichkeiten in der Folge von dir abprallen.
Ein Richter würde im Klagefall bei Abgabe dieser Begründung vor Lachen vom Stuhl fallen aber dann die Klage abweisen.
Du darfst aber eine Kündigung nach BGB §573 a erwarten, wenn dich deine Vermieter aus dem Haus haben wollen. Da hilft kein Widerspruch oder Abwarten, denn schließlich musst du dieser Kündigung folgen.
Ich habe eine Spinne in einem Glas gefangen, da wollte sie dann gar nicht mehr raus, also habe ich das Glas außen auf die Fensterbank gestellt und leider vergessen, es wieder reinzuholen. Ich weiß, dass das gefährlich ist, es war ein Fehler, wird nicht wieder vorkommen. Jetzt aber wollen mich meine Vermieter deswegen kündigen. Ist das zulässig?
Damit kommt der Vermieter nicht durch, es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, die liegen hier nicht vor.
Ich wohne in einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss, meine Vermieter wohnen unter mir. Sie sind starke Raucher und der kalte Rauch zieht häufig in meine Wohnung, sodass es erbärmlich stinkt. Deswegen habe ich oft das Fenster auf Kipp, manchmal auch über Nacht (jedoch nicht im Winter, wenn es auskühlen könnte). Meine Vermieter bestehen darauf, dass ich das Fenster schließe, wenn ich weg bin und Rolladen runter mache. Können sie mir solche Vorschriften machen?
Nein aber sie können Folgendes machen:
§ 573a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
MfG
Johnny
Sie können Dir solche Vorschriften nicht machen und ein Kündigungsgrund wäre das auch nicht.
Das Problem liegt aber anders. Du wohnst mit den Eigentümern zusammen in einem 2 Wohnungshaus?
Dieser Umstand ermöglicht es dem Vermieter ohne Grund zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist dadurch 3 Monate länger.
Der entsprechende § ist doch schon genannt worden. Und mit Eigenbedarf hat das ganze Problem ja nun in keinster Weise zu tun.
Doch, das ist richtig.
Das ist so nicht richtig. Ein Vermieter muss immer einen Grund angeben, um eine Kündigung auszusprechen. Und selbst, wenn er auf Eigenbedarf plädiert, muss er hier wirklich trifftige Gründe vorlegen.
Man muss ich nur auf den § 573a BGB berufen.
Das muss er nicht, lies es einfach nach: http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Hallo, Magdalena!
Due hast schon die wichtigsten Kommentare und Ratschläge erhalten. Deshalb noch ein weiteres von mir:
Wenn unterhalb Deines offenen Fensters geraucht wird, kannst Du dies mit sicherem Erfolg einklagen! Denn dies ist eindeutig eine Körperbelästigung, die sogar als gesundheitsgefährdend einzustufen ist. - Also: Nicht Du bist das Problem, sondern Deine Vermieter verdienen eine richterliche Abmahnung!
Herzlichst
Geheymrath
Im Gegenzug darf dann die Mieterin sicher die erleichterte Kündigung gem. § 573a BGB erwarten.
Wenn unterhalb Deines offenen Fensters geraucht wird, kannst Du dies mit sicherem Erfolg einklagen!
Genau, dann kann der FS schon mal packen, denn dann gibts garantiert die Kündigung.
Wenn unterhalb Deines offenen Fensters geraucht wird, kannst Du dies mit sicherem Erfolg einklagen!
Was, das Rauchen?
Denn dies ist eindeutig eine Körperbelästigung
Was ist Körperbelästigung?????
Deine Vermieter verdienen eine richterliche Abmahnung!
Wie geht das?
Wenn unterhalb Deines offenen Fensters geraucht wird, kannst Du dies mit sicherem Erfolg einklagen!
Wieso einklagen? Das Rauchen ist zwar erlaubt, da es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietsache gehört, aber man kann nicht per Gerichsbeschluss zum Rauchen gezwungen werden :-)
Denn dies ist eindeutig eine Körperbelästigung,
ROTFL, Körperbelästigung :-O
Wenn unterhalb Deines offenen Fensters geraucht wird, kannst Du dies mit sicherem Erfolg einklagen! Denn dies ist eindeutig eine Körperbelästigung,
Wie lustisch
Also: Nicht Du bist das Problem, sondern Deine Vermieter verdienen eine richterliche Abmahnung!
Noch lutischer.
Das ist so nicht richtig. Ein Vermieter muss immer einen Grund angeben, um eine Kündigung auszusprechen. Und selbst, wenn er auf Eigenbedarf plädiert, muss er hier wirklich trifftige Gründe vorlegen.
LG