Kündigung wegen Eigenbedarf für Enkel?
Guten Tag,
Ich habe folgende Frage zu einer Eigenbedarfskündigung. Doch nun erst die Vorgeschichte:
Meine Freundin und ich zogen letztes Jahr im November in eine 5 Zimmer Wohnung. Das Mietverhältnis begann bereits einen Monat zuvor im Oktober. Von Oktober bis November haben wir in der Wohnung einiges renoviert, da der Vermieter und wir uns einig waren, dass wir dort für längere Zeit wohnen.
Dazu gehörte unter anderem Laminat neu, alle Räume neu tapeziert,eine Wand erneuert (Trockenbau) ein Raum war komplett unrenoviert.Die Treppe wurde geschliffen und lackiert, die Stufen mit Laminat belegt. Über das Erneuernder Treppe kann man sich natürlich streiten, doch wir empfanden die Beige/Grau/Rosa Farbgebung als bereits körperlich schmerzhaft.Soweit war alles super (Vermieter/Nachbarn etc). Nach Absprache mit dem Vermieter errichteten wir eine Terrasse.
Eine Woche nachdem die Terasse fertig war (vor 2 Wochen) bekam ich Abends einen Anruf der Vermieterin. Sie teilte mir mit, dass Sie uns die Wohnung kündigen müsste wegen Eigenbedarf. Ihr Enkel, welcher noch bei ihr wohnt soll jetzt bei uns zum 01.01.2021 einziehen. Laut Vermieterin konnte das keiner vorher wissen, da er seine Freundin erst seit Dezember letzten Jahreskennt und durch ihre gekündigte Wohnung (wo die Freundin alleine gewohnt hat) sollen die beiden jetzt zusammen wohnen.
Ein paar Tage später trafen wir uns persönlich. Da wir bereit sind, für eine angebrachteVergütung der Renovierungsarbeiten auszuziehen, ließen wir uns auf das Gespräch ein. Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages wurde darüber keine Silbe verloren.
--- §2 - Mietzeit und ordendliche Kündigung : Die Wohnung ist nur zum vorrübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet,nämlich wegen... ---
Dieser Ausschnitt des Mietvertrages wurde nicht angekreuzt oder ausgefüllt. Wir waren uns alle einig, dass wir dort für 4 bis 5 Jahre wohnen dürfen. Nach dem Gespräch einigten wir uns darauf, dass ich alle Kosten, die entstanden sind, für eine Übernahme aufliste.
Nun zu meinen Fragen:
- Was darf ich alles in Rechnung stellen?
- Müssen wir überhaupt raus, bzw. ist es Eigenbadarf, wenn die Freundin des Enkels ihre Wohnung verliert?
- Ist der Eigenbedarf berechtigt, da es im Vorfeld nicht angekündigt oder festgehalten war, dass die Wohnung an den Enkel übergeben wird?
Wir haben bereits einen Termin beim Mieterschutzbund, trotzdem möchte ich mir mehrere Quellen einholen. Evtl ist jemandem in der GuteFrage.net-Gemeinde so etwas bereits geschehen und kann aus Erfahrung sprechen.
Bitte versteht mich nicht falsch, natürlich geschehen die verrücktesten Zufälle, doch an diesem muss ich Zweifeln. Ebenso frage ich mich, ob die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, dass ein junges Pärchen welches sich seit nicht mal einem Jahr kennt, gleich in eine 120 qm Wohnung ziehen muss (bzw. in ein gemachtes Nest)
Vielen Dank im Vorfeld für die Antworten!
9 Antworten
Ich kann dir an dieser Stelle allgemein an die Hand geben, dass der Kündigung für Eigenbedarf recht enge Grenzen gesetzt sind. Und – ohne das jetzt differenzierter nochmal recherchiert zu haben – habe ich meine Zweifel, ob die Kündigung für den Enkel tatsächlich rechtens ist. Lasst euch diese Kündigung überhaupt mal schriftlich geben, nicht dass es erst der Enkel und dann doch plötzlich der Sohn ist… Ich könnte mir vorstellen, dass möglicherweise der Enkel verwandtschaftlich nicht nah genug ist. Die Kündigung für den eigenen Bedarf oder womöglich für die eigenen Kinder ist sicherlich in Ordnung, darüber hinaus lohnt es sich womöglich mal zu recherchieren, ob das überhaupt klar geht. Ein anderer Aspekt ist hier auch, ob die Kündigung für Eigenbedarf überhaupt so durchgeht, wenn offenbar schon von vornherein klar war, dass ihr nicht länger da wohnen könnt (zumal anders offenbar abgesprochen) und ihr jetzt mehr oder weniger für die Vermieter geplant ausziehen müsst. Ob das tatsächlich noch unter Eigenbedarf fällt.
Über den Ersatz der entstandenen unnötig entstandenen Kosten zur Renovierung und Aufarbeitung der Wohnung, könntet ihr einen Schadensersatz geltend machen, da euch ja für den erneuten Umzug Kosten und Aufwendungen entstehen, sei es durch ein Umzugsunternehmen, durch einen gemieteten LKW oder womöglich Aufwendungen von Urlaubstagen oder Ähnliches.
Ich könnte mir vorstellen, dass möglicherweise der Enkel verwandtschaftlich nicht nah genug ist.
Doch, grundsätzlich kann auch für Enkel Eigenbedarf geltend gemacht werden. Aber wie du schon sagst gibt es enge Grenzen. Es muss der Bedarf bestehen in der Wohung zu Wohnen, der bloße Wunsch ist nicht ausreichend.
Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt.
Das ist interessant. Hier könnt ihr nämlich neben den Renovierungskosten für die jetzige Wohnung auch die Umzugskosten, Renovierungskosten und ggf. eine höhere Miete schadensersatzpflichtig geltend machen. Bzw. ihr könnt auch die Kündigung anfechten.
https://www.anwalt24.de/fachartikel/miete-und-wohnungseigentum/17623
Reicht als Nachweis eine Audioaufnahme des Gespräches, wo die Vermieterin zugibt, dass es schon immer der Enkel bekommen sollte?
Die Anfertigung einer solchen Aufnahme ist strafbar und nicht sicher ob sie vom Gericht auch als Beweismittel zugelassen wird.
Von sowas würde ich also die Finger lassen. Viel besser ist ein möglichst neutraler Zeuge, der das Gesagte bestätigen kann.
Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt.
Lässt sich wie nachweisen?
Durch eine Audioaufnahme des Gespräches nach Bekanntmachung der Kündigung
Aus deinem Text kann ich nur entnehmen, dass ihr einen Fehler beim Mietvertrag gemacht habt.
Wenn man eine Wohnung renoviert lt. Absprache mit dem Vermieter, dann hättet ihr darauf bestehen müssen, dass auch eine Mindestmietzeit von X Jahren eingetragen wird. Denn nur dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Man könnte natürlich auch vermuten, dass es nur beabsichtigt war einen Dummen zu finden der auf eigene Kosten die Wohnung renoviert. Nur ob dies vor Gericht haltbar ist, kommt dann wohl auf die jeweiligen Zeugen an und natürlich auch auf den Richter.
Auf jeden Fall, solltest du dich mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten.
Vielleicht hast du ja auch einen Miet-Rechtsschutz.