Kündigung wegen Eigenbedarf für Enkel?

9 Antworten

Ich kann dir an dieser Stelle allgemein an die Hand geben, dass der Kündigung für Eigenbedarf recht enge Grenzen gesetzt sind. Und – ohne das jetzt differenzierter nochmal recherchiert zu haben – habe ich meine Zweifel, ob die Kündigung für den Enkel tatsächlich rechtens ist. Lasst euch diese Kündigung überhaupt mal schriftlich geben, nicht dass es erst der Enkel und dann doch plötzlich der Sohn ist… Ich könnte mir vorstellen, dass möglicherweise der Enkel verwandtschaftlich nicht nah genug ist. Die Kündigung für den eigenen Bedarf oder womöglich für die eigenen Kinder ist sicherlich in Ordnung, darüber hinaus lohnt es sich womöglich mal zu recherchieren, ob das überhaupt klar geht. Ein anderer Aspekt ist hier auch, ob die Kündigung für Eigenbedarf überhaupt so durchgeht, wenn offenbar schon von vornherein klar war, dass ihr nicht länger da wohnen könnt (zumal anders offenbar abgesprochen) und ihr jetzt mehr oder weniger für die Vermieter geplant ausziehen müsst. Ob das tatsächlich noch unter Eigenbedarf fällt.

Über den Ersatz der entstandenen unnötig entstandenen Kosten zur Renovierung und Aufarbeitung der Wohnung, könntet ihr einen Schadensersatz geltend machen, da euch ja für den erneuten Umzug Kosten und Aufwendungen entstehen, sei es durch ein Umzugsunternehmen, durch einen gemieteten LKW oder womöglich Aufwendungen von Urlaubstagen oder Ähnliches.

Stadewaeldchen  24.08.2020, 09:43
Ich könnte mir vorstellen, dass möglicherweise der Enkel verwandtschaftlich nicht nah genug ist.

Doch, grundsätzlich kann auch für Enkel Eigenbedarf geltend gemacht werden. Aber wie du schon sagst gibt es enge Grenzen. Es muss der Bedarf bestehen in der Wohung zu Wohnen, der bloße Wunsch ist nicht ausreichend.

Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt.

Das ist interessant. Hier könnt ihr nämlich neben den Renovierungskosten für die jetzige Wohnung auch die Umzugskosten, Renovierungskosten und ggf. eine höhere Miete schadensersatzpflichtig geltend machen. Bzw. ihr könnt auch die Kündigung anfechten.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/miete-und-wohnungseigentum/17623

Reicht als Nachweis eine Audioaufnahme des Gespräches, wo die Vermieterin zugibt, dass es schon immer der Enkel bekommen sollte?

5432112345  24.08.2020, 10:52

Die Anfertigung einer solchen Aufnahme ist strafbar und nicht sicher ob sie vom Gericht auch als Beweismittel zugelassen wird.

Von sowas würde ich also die Finger lassen. Viel besser ist ein möglichst neutraler Zeuge, der das Gesagte bestätigen kann.

Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt.

Lässt sich wie nachweisen?

Bernie96 
Beitragsersteller
 24.08.2020, 09:53

Durch eine Audioaufnahme des Gespräches nach Bekanntmachung der Kündigung

Aus deinem Text kann ich nur entnehmen, dass ihr einen Fehler beim Mietvertrag gemacht habt.

Wenn man eine Wohnung renoviert lt. Absprache mit dem Vermieter, dann hättet ihr darauf bestehen müssen, dass auch eine Mindestmietzeit von X Jahren eingetragen wird. Denn nur dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Man könnte natürlich auch vermuten, dass es nur beabsichtigt war einen Dummen zu finden der auf eigene Kosten die Wohnung renoviert. Nur ob dies vor Gericht haltbar ist, kommt dann wohl auf die jeweiligen Zeugen an und natürlich auch auf den Richter.

Auf jeden Fall, solltest du dich mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten.

Vielleicht hast du ja auch einen Miet-Rechtsschutz.