Kündigung Telekom Sterbefall

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Schreiben an die Telekom, in dem Du dem Unternehmen die Erlaubnis zum Einzug der Rechnungen entziehst.
Die Sterbeurkunde nochmals beifügen. Die beiden Schriftstücke per Einschreiben.
Darüber hinaus schnellstens das Bankkonto der Mutter auflösen.
Sollten weitere Beträge abgebucht werden, jedes Mal zurück buchen.
Die bereits zu Unrecht abgebuchten Beträge im Schreiben natürlich zurück fordern.

MojitoTom  28.12.2010, 12:44

Danke Dir für den Stern.

blackcat007 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 12:47
@MojitoTom

gerne geschehen,ich muss so oder so morgen zur Bank und werde das dort noch einmal abklären.

blackcat007 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 12:27

konnte kann ich nicht auflösen,da Mieteinnahmen,Baukredit und alles mögliche darüber abgewickelt werden.

MojitoTom  28.12.2010, 12:30
@blackcat007

Ok, verständlich! Ein Widerruf der Ermächtigung Beträge einzuziehen, sollte ausreichend sein.

blackcat007 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 12:34
@MojitoTom

danke Dir für die Information.LG

auchmama  28.12.2010, 12:41
@blackcat007

...informiere die Bank, dass die Telekom-Abbuchungen umgehend zurückzubuchen sind!

In so einem Fall geht man direkt am Tag nach dem Erhalt der Sterbeurkunde in den Laden.

Ruf direkt bei der Verbraucherzentrale an und lass die einen Brief schreiben. Und stell die Sonderausgaben in Rechnung.

Ich hab mich in einem ähnlichen Fall bei der Geschäftsleitung beschwert

Gunter Fritsche

Leiter Vertrieb und Service Internet

Landgrabenweg 151

53227 Bonn

Ich hab das vom Text her ähnlich freundlich geschrieben wie du, bekam von 3 verschiedenen Stellen eine Antwort, dass jetzt alles erledigt sei, aber es wurde noch einmal abgebucht.

Daraufhin habe ich mich bei der Aufsichtsbehörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn

beschwert.

Das muss gewirkt haben. Ich bekam keine Abbuchungen mehr, sondern ganz im Gegenteil eine Gutschrift über 100 € und außerdem wurde die letzte Abbuchung, die ich zurückgehen ließ auch noch mal gutgeschrieben.

Ein Chaos-Haufen - leider

Abuchungen kannst Du bis 6 Monate danach zurückbuchen lassen, soweit ganz ok. Ein Vertrag erlischt automatisch mit dem Tode des Vertragspartners. Tipp: Telekom per Einschreiben mitteilen, dass mit sofortiger Wirkung die Abbuchungserlaubnis erloschen ist. Wenn sie dann noch abbuchen, machen sie sich strafbar. Eine Möglichkeit ist auch, dieses Schreiben im T-Punkt abzugeben und eine Durchschrift vom Zweigstellenleiter abzeichnen zu lassen (Datum angeben!). Und: die Bank kann künftig automatisch alle Abbuchungen zurückgehen lassen (ist doch das Konto Deiner Mutter?); bei der Bank veranlassen.

Eine Kopie der Sterbeurkunde und einen Brief mit der Schilderung der Situation und allem, was du schon unternommen hast per Einschreiben mit Rückschein an die Telekom schicken und abwarten. Wenn der Rückschein wieder da ist, kann niemand mehr behaupten, sie wüssten von nichts. Man muss alles schriftlich machen, mündlich kann man nichts nachweisen.