Kündigung Teamleitervertrag mit Anschlussvertrag als Mitarbeiter
Meine Frau ist seit 08/2012 als Springer in einem Unternehmen beschäftigt. Nunmehr hat Siemit Beginn zum 01.02.2014 einen neuen Arbeitsvertrag als Teamleiter im gleichen Unternehmen unterschrieben. Da Sie aus gesundheitlichen Gründen die geforderten Aufgaben nicht erfüllen kann ( Sie ist seit dem 05.02.2014 im Krankenstand) ,hat Sie das Unternehmen gebeten, den Teamleitervertrag wieder aufzuheben und in den alten Springervertrag zurückzukehren.
Nunmehr teilt das Unternehmen mit Datum vom 09.02.2014 mit, Sie mögen den Teamleitervetrag durch Eigenkündigung zum 28.02.2014 beenden und man könne dann ab 01.03.2014 über einen Mitarbeiterfolgevertrag sprechen und dann ausstellen.
Doch habe ich erhebliche Zweifel an dieser Vorgehensweise:
lt. Arbeitsvertrag als Teamleiter hätte Sie nach § 622 BGB eine Kündigungfrist von 4 Wochen (also garnicht in dieser Form möglich lt. Gesetz)
wie kann Sie sicherstellen einen Folgevertrag mit Beginn 01.03.2014 zu erhalten ?
wie kann sichergestellt werden, dass Ihr keine Nachteile entstehen ?
7 Antworten
Man muss die ununterbrochene Beschäftigungsdauer stets zusammen betrachten.
Deine Frau ist somit seit 08.2012 ununterbrochen im Betrieb beschäftigt. Allein dieser Zeitraum ist für die Berechnung irgendwelcher (Kündigungs)Fristen heranzuziehen.
Das vom Betrieb vorgeschlagene Vorgehen würde ich auf jeden Fall strikt ablehnen, da es dabei keine Sicherheit für eine Weiterbeschäftigung Deiner Frau gibt und gewaltig nach "Abschussversuch" des AG stinkt ...
Einzig die Bitte um baldmöglichste Versetzung auf den alten Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen wäre eine Option, von Eurer Seite aus tätig zu werden. Mehr aber auch nicht!
An sonsten gilt erst einmal das Entgeltfortzahlungsgesetz währen der AU und diese Verantwortung hat der AG nun einmal zu tragen - so will es das Gesetz!
Wenn sie erst einmal gekündigt hat ist gar nichts sicher. Zu dem würde sie, wenn sie keine neue Einstellung bekommen sollte, vom Arbeitsamt 3 Monate Sperre für Arbeitslosengeld bekommen.
Ich hätte auch meine Probleme diese Wünsche der Firma zu erfüllen.
Kündigen auf keinen Fall. Sie soll einen Antrag auf Umsetzung oder Änderung stellen. Hat sie ja eigentlich schon gemacht. Aber der Betrieb soll den neuen Arbeitsvertrag vorlegen. Bis dahin ist sie noch als Teamleiter beschäftigt.
Den Springervertrag hat sie doch sicher auch nicht vorher kündigen müssen.
Wenn der Betrieb sie loswerden will soll er selbst kündigen.
Deine Bedenken sind berechtigt! Auf keinen Fall selbst kündigen, bevor der Folgevertrag abgeschlossen ist...!
Zwischenzeitlich hat die Firma einen weiteren Vorschlag unterbreitet:
Die Firma möchte in beiderseitigem Einvernehmen den Teamleitervertrag vom 01.02.2014, ab 15.02.2014 dahingehend abändern, dass meine Frau mit Datum vom 15.02.2014 wieder als Markenbetreuer tätig wird unter Anwendung eines neuen Arbeitsvertrag. In diesem Arbeitsvertrag ist erneut eine Probezeit von 6 Monaten angeführt in welcher mit einer Kündigngsfrist von 2 Wochen gekündigt werden kann. (Dies ist keinesfalls akzeptabel !) Ferner ist die Bezahlung in dem neu vorgelegtem Arbeitsvertrag um weiteren geringer, als in dem Arbeitsvertrag vor der Beschäftigung als Teamleiter obwohl meiner Frau in einem Telefonat mit dem Unternehmen versichert wurde wieder in den vorhergehenden Arbeitsvertrag zurückkehren zu können.
Im weiteren erhielt meine Ehefrau als Teamleiterin mit Beginn vom 01.02.2014 ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt (1% Regelung), hier fordert die Firma trotz derzeitiger Krankheit ( AU vom 05.02.2014 bis 23.02.2014) die umgehende Rückgabe des selbigen obwohl noch der Teamleitervertrag Gültigkeit hat.
In Anbetracht der derzeitigen Vorgehensweise der Firma werde ich das Gefühl nicht los, als will die Firma mit aller Macht das Messer auf die Brust setzten und meine Frau zu etwas zwingen was aber weder abgesprochen noch als Korrekt bezeichnet werden kann.