Aufhebungsvertrag unterschrieben, kann ich sofort mit eine neue Stelle anfagen?
Hallo,
habe ein Aufhebungsvertrag unterschrieben da ich wegen mobbing und unzumutbarkeit kein Tag länger in der Firma arbeiten will und kann. Ich werde noch bis zum 31. März bezahlt. Jetzt liegen mir auch schon ein paar Angebote vor, bei eine davon kann ich ab den 1. März anfangen. Jetzt meine Frage; da ich aber bis zum 31. März bezahlt bekomme, darf ich dann gleichzeitig mit neue Job anfangen? Ich bekomme kein Abfindung.
Schöne Grüße
John Doe
5 Antworten
darf ich dann gleichzeitig mit neue Job anfangen
Nein, darfst Du nicht.
Im Gegensatz zu einer Kündigung, die auch einseitig ausgesprochen werden kann, handelt es sich dabei um eine Vertragsauflösung, die einvernehmlich stattfindet.
So wie Du es schilderst, wurde kein sofortiges (!) Ausscheiden vereinbart, weshalb eher davon auszugehen ist, von Dir wird erwartet, Du leistet auch etwas für den Lohn (arbeitest bis dahin).
Da musst du dir deinen Aufhebungsvertrag mal vornehmen und schauen, ob irgendwo festgehalten ist, dass du unwiderruflich freigestellt bist.
Dann geht das.
Bedenke: In der Zeit der formellen Doppelbeschäftigung muss eines der beiden Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI abgerechnet werden. Der Einfachheit halber sollte das der alte Arbeitgeber sein, dann muss der neue nichts ändern.
Solltest du mit beiden Gehältern zusammen über die Beitragsbemessungsgrenzen der SV kommen, dann müssen sich beide Arbeitgeber zwecks Lohnabrechnung untereinander austauschen, damit sie nur die bis zur BMG anteilige SV-Beiträge berechnen und abführen.
Das kommt auf den Vertrag an. Wenn das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber erst zum 31. März endet, dann dürfen Sie ein neues erst zum 1. April aufnehmen. Wenn der Vertrag aber ein sofortiges Ende bei Gehaltszahlung für zwei weitere Monate vorsieht, dann können Sie die neue Stelle direkt antreten. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich beim alten Arbeitgeber .
Du kannst erst bei einem neuen AG anfangen, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem jetzigen AG beendet ist. Das wäre dann der 1. April.
Geh zu Deinem "Noch-AG" und bitte ihn um einen neuen Aufhebungsvertrag zum 28. Februar. Dann kannst Du am 1. März beim neuen Betrieb anfangen.
Ich vermute mal, Dein jetziger AG wird Dir hier entgegenkommen, er spart sich ja auch einen Monat Gehaltszahlungen (ich vermute mal, Du bist freigestellt und arbeitest dort nicht mehr) und den Urlaubsanspruch für März.
Du kannst erst ab 01. April ein neues Arbeitsverhältnis beginnen.