Kündigung nach überlastungsanzeige?
Hallo ich habe am we zusammen mit meiner Stationsleitung eine Überlastungsanzeige an meinen Heimleiter geschrieben (eine Pdl haben wir zur zeit nicht) Thema der ÜA war das der Dienst am we bei witem nicht abgesichert war und so eine Schädigung bzw. gefährdung der bewohner nicht auszuschließen war.
Da ich seit Heute im Urlaub bin habe ich nun meine Stationsleitung angerufen und gefragt wie die reaktion darauf war... naja was soll man sagen sie war wohl heftig! Meiner Stationsleitung wurde 1std lang von dreiseiten (Heimleitung, [anscheinend neue Stlv. PDL), und Qualitätsbeauftragte des Trägers) die hölle heiß gemacht... sie sagte auch das ich wohl in den nächsten tagen post vom chef kriegen würde, was genau wusste sie nicht aber es klang nach abmahnung oder kündigung... meine frage ist jetzt wie ich im falle einer kündigung bzw abmahnung am besten weiter vorgehe? mfg demabes
3 Antworten
Solange Sie nicht wissen was kommt können Sie gar nicht reagieren.
Gesetzt den Fall der Arbeitgeber versucht eine Kündigung, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und prüfen ob Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Achtung: Kündigungsschutzklage muss binnen 21 Tagen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden! Auf eine sachlich vorgetragene Beschwerde mit einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers zu reagieren ist nicht im Einklang mit Recht und Gesetz.
Im Fall einer Abmahnung sollten Sie sich ebenfalls an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und mit diesem entscheiden ob Sie gegen die Abmahnung vorgehen.
Ich empfehle Ihnen in die zuständige Gewerkschaft einzutreten, dort haben Sie als Mitglied kostenlosen Arbeitsrechtsschutz.
Sie sollten darüber nachdenken ob es nicht besser ist sich über kurz oder lang einen neuen Job zu suchen.
Peter Kleinsorge
Hallo, bist Du die Einzige, der das aufgefallen ist? Ansonsten abwarten und wenn wirklich etwas kommt, dann zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Sonnige Grüße Sunny
Hm... es gibt doch in Deutschland eine Prüfungskommission für Pflegeheime (ist doch eines, oder?). Ich würde den Dienstplan aufheben, auf dem die Notiz steht, mir eine Kopie des Unterzeichneten Berichts holen und dann erstmal den Urlaub genießen. Wenn ich dann wieder arbeite, würde ich mit dem Vorgesetzten reden, der das durch seine Unterschrift bestätigt hat um dafür eine Lösung zu suchen. Denn es kann ja nicht sein, dass nur dann Zusatzkräfte angefordert werden, wenn die Heimleitung da ist.
sollte eine kündigung kommen,einen fachanwalt für arbeitsrecht nehmen und ihm auch sagen, wie das arbeitsklima ist und er wird es prüfen und dein chef muß stellung nehmen.alles andere uberlasse deinen rechtsanwalt,er weiß ,wie er vorgehen kann.
nein bin ich nicht nur einer der wenigen die dann auch mal den mund aufmachen... und wie gesagt selbst meine Stationsleitung hat die ÜA mitunterzeichnet... gerade habe ich auch erfahren das er auf den (unter vorbehalt genehmigten diensplan) in die schlechtbestzten tage Zeitarbeit geschrieben hat mit dem nachsatz das steht da nur falls die heimaufsicht kommen sollte...