Fehlzeiten in der Altenpflegeausbildung (erstes Ausbildungsjahr)
hallo Zusammen,
ich habe eine frage,ich mache eine ausbildung als altenpfleger und komme im märz ins 2. lehrjahr. mein problem ist das ich viele fehlzeiten im betrieb habe ca.135 stunden.wieviel fehlzeiten darf man im ersten jahr haben damit ich keine probleme bekomme und ich das jahr nicht nachholen muss.ich habe schon die pflegehelferprüfung. meine vorgesetzten meinen wenn ich mehr fehlstunden habe müsste ich das erste jahr wiederholen. über eine antwort würde ich mich sehr freuen.
gruß dicker76
5 Antworten
soweit ich das weiß ist das nicht wie in der "schule" wo die jahre gezählt werden, sondern das gesamtpaket wird gewertet. da ich im unterricht der ausbildung sehr gelangweilt habe, war ich oft weg. also kurz: es gibt nur fehlzeiten innerhalb der 3 jahre, nicht nur fürs erste jahr! also jetzt einfach nicht weiter fehlen. wenn es eng werden würde, sobald 15% nunoch übrig sind (glaube 2 wochen ider so) bekommst du auch einen brief. viel spaß weiterhin
Also ich habe in meiner Ausbildung insgesamt 60 Fehltage haben dürfen und kenne das nur so das man diese nur auf die 3 Lehrjahre zählt. Das heißt im endefekt das du bei überschreitung dieser tage nicht zur Prüfung zu gelassen wirst. Diese Regelung ist natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich desw. würde ich mich einfach mal kundig machen an deiner Stelle. Weiterhin wünsche ich viel Erfolg.
Es kommt darauf an in welchem Bundesland du lebst.
Ba-Wü sind es 400 Schulstunden dann wird man nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
Aber Vorsicht!
Es kann sein das die Schule Dich, wenn du im Notendurchschnitt schlecht da stehst und du weniger als die genannte Fehlzeit erreicht hast, nicht zulässt da ein erreichen der Ausbildungsinhalte nicht mehr zu gewährleisten ist.
Die liegt allein im ermessen der Schule.
Besser ist es sich nicht darauf zu verlassen und sich auf Kosten freier Tage, sich an die magische Marke heranzutasten.. das geht häufig nach hinten los.
Die Regeln sind wesentlich strenger als noch vor gut 10 Jahren.
Es gibt die schon genannte Faustregel 12 Wochen bei schwangerschaft 14 Wochen.
Dies gilt aber nur für die gesamte Ausbildung also Theorie und Praxis.
Also besser ist es nicht die 400 Stunden Theorie zu erreichen.
ich weiß nur das man während der ganzen 3 jahre eine max. ausfallzeit von 12 wochen haben darf.
Das steht in der Ausbildungsordnung, frag den Lehrer in der Berufsschule