Kündigung in der Probezeit Zahnarzthelferin?

7 Antworten

Das ist ja der Sinn der Probezeit, dass man sich mit kürzerer Frist auch wieder trennen kann.

Das ändert aber nichts daran, dass du damit deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst verschuldest.

Du kannst dir ZUERST eine andere Stelle suchen und dann kurzfristig kündigen (14 Tage wenn nichts anderes vereinbart ist).

Dann kannst du nahtlos wechseln.

Zu den Kündigungsfristen: Da muss Du schauen, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Du schreibst, Du hast 6 Monate Zeit zum Kündigen, könnte ich mir vorstellen, dass Du da wohl meinst: Die Probezeit beträgt 6 Monate. Dann kannst jeder der Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Anders würde dieser Satz von Dir keinen Sinn machen. Denn ein Arbeitsverhältnis kann man - unter Einhaltung der Kündigungsfrsiten - jederzeit kündigen.

Diese verkürzte Kündigungszeit ist halt dazu da, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in aller Ruhe schauen können, ob sie miteinander auskommen, ohne auf lange Kündigungsfristen angewiesen zu sein.

Beantragst Du dann Arbeitslosengeld werden sie Dir sicher eine Sperre verhängen. Aber das musst Du mit dem Arbeitsamt klären.

Und ob Du etwas zurückzahlen musst, kann kein Mensch hier pauschal beantworten. Da müsste man wissen, was Du bisher für Leistungen von ihm bekommen hast und was vllt. vertraglich vereinbart wurde. Das Gehalt für bisher gleistete Arbeit ist natürlich Deins.

Hoffe, es hilf ein wenig. Ansonsten bitte bissel konkreter schreiben!!!

Du kannst immer 2 Wochen zum Monatsende kündigen in der Probezeit. Allerdings solltest du dich schon vorab woanders bewerben.

Gut ist auch immer, wenn du deinen Urlaubsanspruch noch hast, damit du auch gleich z.B. zu Bewerbungsgesprächen kannst.

Klar kann dir die Agentur eine Sperrzeit (bis zu 12 Wochen) verhängen, wenn du selbst einfach so kündigst. Aber zurückzahlen musst du deinem Chef nix, du hast eben keinen direkten Anspruch auf ALG 2. Sowas aber immer mit dem Jobcenter vorab klären. Es gibt auch kulante Sachbearbeiter, die bei guten Gründen dir direkt Hartz4+Wohngeld etc. bewilligen.

Aber erst mal einen neuen Job suchen und dann kündigen - kommt besser - auch für den Lebenslauf.

Viel Glück!

DarthMario72  14.11.2017, 11:12

Du kannst immer 2 Wochen zum Monatsende kündigen in der Probezeit. 

Falsch! Nicht zum Monatsende, sondern zu jedem beliebigen Datum.

pedde  14.11.2017, 12:23
@DarthMario72

Auch bei TvÖD z.B? Wäre mir neu ;).

Ich habe 6 Monate Zeit zum kündigen 

Was genau steht da? Bitte mal wörtlich zitieren.

Ich habe gelesen das ich dann 3 Monate Arbeit Sperre  habe?

Wenn du selbst kündigst oder wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Außer in besonderen Ausnahmefällen ("Arbeit gefällt mir nicht" zählt nicht dazu) bekommst du eine 3monatige Sperre beim Arbeitslosengeld.

Muss ich ihn was zurück zahlen ?

Nein!

Mhm. Da geht es dir wie fast allen in Dt. die abarbeiten. Mit der Einstellung kommst du net weit.
Und Amt bekommst du eine Sperre, ja.
Kdg-Frist idR. 2 Wochen.

user9950 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 14:09

Ja ich hab es verstanden :)

Lord2k14  13.11.2017, 13:38

6 Monate Probezeit!!!
Innerhalb dieser Zeit musst du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Ist doch nun wirklich ner schwer zu verstehen oder?

user9950 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:37

Ja ich habe 1.8.17 angefangen, da Ist meine Frist schon beendet?

Lord2k14  13.11.2017, 13:33

Du bist in der Probezeit, also kannst du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Steht doch eindeutig drin

user9950 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:32

So steht es in mein Vertrag „innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeden Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden“
Bedeutet das ich nicht mehr kündigen kann?

Lord2k14  13.11.2017, 13:23

Sicherlich nicht in der Probezeit. Würde wenig sinn ergeben

user9950 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:23

Bei mir steht Kündigungsfrist 6monaten