Kündigung vor Arbeitsantritt: Vertragsklausel?
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag geschlossen mit Jan. 2019 als anfangsdatum. Jetzt habe ich ein anderes Angebot und ich möchte dieses stattdessen nehmen. Gemäß meine Recherchen, ich kann meinen Vertrag schon vor Beginn der Arbeiten kündigen, wenn in meinem Vertrag nichts steht, dass eine Kündigung vor dem Starttermin nicht möglich ist.
Ich bin mir nur über eine Klausel nicht sicher:
" Das Anstellungsverhältnis beginnt am 01.01.2019. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat".
Bedeutet dies, dass ich den Vertrag nicht bis zum Beginn der Probezeit kündigen kann?
Die Firma hat auch einen IG Metall Tarifvertrag. Würde das irgendwelche Klauseln zu diesem Thema haben (das würde die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht erlauben)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Grüße
2 Antworten
Bedeutet dies, dass ich den Vertrag nicht bis zum Beginn der Probezeit kündigen kann?
Nein, das bedeutet es nicht.
Das Problem ist, ich weiß nicht, was der Tarifvertrag dazu sagt!
Der auf Dein Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifvertrag muss vom Arbeitgeber "bekanntgemacht", das heißt, dem Arbeitnehmer an geeigneter Stelle zur Einsicht zugänglich gemacht werden (wenn es einen Betriebsrat gibt, auch bei ihm).
So schreibt es das Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags" vor.
Letztlich bleibt Dir also nichts übrig, als Dir Zugang zu dem für Dich geltenden Tarifvertrag und damit Sicherheit zu verschaffen, ob er eine Klausel enthält, die die Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein Tarifvertrag eine solche Klausel enthält, umgekehrt gibt es eher solche, die bei Nichtantritt der Arbeit den Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen betrachten, z.B. bei der Zeitarbeit.
Wenn auch Dein Vertrag keine solche Klausel enthält, dann kannst Du das Arbeitsverhältnis auch vor Arbeitsantritt mit der für die Probezeit vereinbarten Frist von 1 Monat kündigen. Wenn Du zu spät kündigst, das Ende der Frist also erst nach dem Datum für den Arbeitsantritt (01.01.) liegt, musst Du die verbleibende Zeit arbeiten - wenn der Arbeitgeber nicht darauf verzichtet.
Die Firma hat auch einen IG Metall Tarifvertrag.
Wenn auf die Anwendung des Tarifvertrages (im Arbeitsvertrag) hingewiesen wurde, gilt dieser.
... auch für Kündigungen.
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Allerdings stellt sich die Frage:
Was will ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter, der bereits zu Beginn kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat.
Da kann man verhandeln und sich ggf. einigen.
Möglicherweise um den Preis eines Schadenersatzes.
Das Problem ist, ich weiß nicht, was der Tarifvertrag dazu sagt!
Da es unterschiedliche Tarifverträge gibt, kommt es auf die Branche und ggf. Region an. Die Kündigungsfristen stehen dort mit Sicherheit im Manteltarifvertrages des jeweiligen Tarifgebietes.
Danke für die Antwort. Ja Klar. Das Problem ist, ich weiß nicht, was der Tarifvertrag dazu sagt!
logisch, aber ich möchte die Fakten so gut wie möglich haben, bevor ich eine Entscheidung treffe :)
Danke nochmal und schönes Wochenende