kündigung in der ausbildung hartz 4?

8 Antworten

Die Kündigung wird ja sicherlich einen Grund haben,so ohne weiteres wird eine Ausbildung nicht gekündigt,da muss schon etwas mehr vorgefallen sein !

Solltest du also deinen Beitrag zur Kündigung geleistet haben,also selber Schuld an dieser haben,wirst du erst einmal entweder 3 Monate Sperre des ALG - 1 bekommen oder halt 3 Monate eine 100 % Sanktion vom Jobcenter,wenn du noch unter 25 bist.

Erstmal stellt sich die Frage ob die Kündigung haltbar ist. Einen Azubi kann man nach Ablauf der Probzeit nicht mehr ordentlich kündigen. Evtl. wäre hier eine Kündigungsschutzklage angemessen.

Deine Eltern sind barunterhaltspflichtig bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bzw. bis du 25 bist.

Arbeitslosengeld (Hartz IV) bekommt man wenn man mindesten 4 Jahre gearbeitet hat. Bedeutet Also du bekommst nichts. Du wirst dich wohl beim Arbeitsamt melden müssen wo du einen Job vorgelegt bekommst oder wirst in einen neue Lehrstelle vermittelt.

DerHans  19.04.2014, 14:10

@ Lukas

Das ist Unsinn.

RaptorZ 
Beitragsersteller
 19.04.2014, 14:07

Ich habe davon gehört dass man mind 1 jahr arbeiten musste?

herakles3000  19.04.2014, 14:12
@RaptorZ

Das gild für arbeitslosengeld nicht für hartz 4

Akzeptierst du diese Kündigung, startest di im Alg1 mit einer Sperrzeit von 12 Wochen und im Alg2 mit einer Sanktion auf deinen Regelsatz von 100% für 3 Monate.

Solange du bei deinen Eltern wohnst, kannst du - bis 25 - kein Alg2 unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen beziehen.

Verweisen sie dich der Wohnung, liegt ein Härtefall vor, aus dem heraus das Jobcenter in der Leistungspflicht wäre - Regelsatz + Miete.

Eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht mutmaßlich nicht, solange du keine zweite Ausildung angefangen hast. Dann müsste man noch mal genauer auf die Umstände des Ausbildungsabbruchs schauen.

Wen du in einer ausbildung warst hast du auch steuern gezahlt und auch die Arbeitslosenversicherung damit hast du je nach dauer einen anspruch auf arbeitslosengeld oder hartz 4 je nachdem warum du gekündigst wurdest wird das amt eine sperrzeit bis zu 3 monaten verhängen. Warst du länger als 6 monaten in der ausbildung kan dein chef dich unter normalen umständen nicht kündigen ausnahmen wie beleidigung des chefs oder der famielie ,diebstahl und änliches, kann nur zur fristlosen kündiegung führen. Wen deine eltern dich rausschmeißen gehe zum jugendamt die können helfen oder dich beraten. Mein rat ist such dir eine andere firma und mach dort deine ausbildung weiter damit verlierst du auch keine anrechnungszeiten für die Abschlußprüfung.