Ausbildung gekündigt worden Hartz 4?

7 Antworten

du kannst weiter bei deinen eltern leben und zählst dann dort zur bedarfsgemeinschaft und bekommst den satz für ein kind. ob du schulden hast ist dabei egal. die hast du gemacht und musst sie auch selber bezahlen

Sunny13579 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 16:17

Deine Antwort habe ich nicht ganz verstanden ? Kannst du es mir nochmal erklären?

martinzuhause  10.11.2015, 16:18
@Sunny13579

du lebst weiter bei deinen eltern und diese bekommen für dich geld vom amt

Du bist minderjährig, dh ELTERN!
Hartz4 bekommst auf gar keinen Fall, wenn dann nur "normales" Arbeitslosengeld, aber ich würde dir empfehlen zum Arbeitsamt zu gehen und dich da zu informieren. Die wissen es am besten. UND das sinnvollste ist -> DU BEWIRBST DICH GLEICH NEU UND RUHST DICH NICHT AUS!!! geh arbeiten, du bist jung! du findest wieder was..

du warst vor deiner Ausbildung mit in der Bedarfsgemeinschaft deiner Elten. Durch deinen Lohn werden sie weniger bekommen haben, da dieser anteilig verrechnet wird. Fällt das weg, bekommen sie auch wieder mehr. Auch wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, muss du sofort dem Jobcenter melden, dass du gekündigt wurdest, wirst. dies innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Kündigung, sonst Sperre des Geldes, was deine Eltern bekommen würden für dich. Du kommst in das U25 Jobvermittlungsprogramm, wo man versucht, die eine Ausbildungsstelle zu vermitteln. Du kannst natürlich trotzdem in der Zeit bis zur neuen Ausbildung auf 450  € jobben gehen. Darfst dann ca 170 e von 450 € behalten. ist nicht doll, aber für Handyrechnung wird es ja reichen und besser als nix. Vielleicht klappt es sogar auf diesem Wege zur neuen Lehrstelle. Und dann überlege dir die Gründe warum du gekündigt wurdest. Ohne hier beurteilen zu wollen: Gibt es etwas, was du beim nächsten Mal besser machen kannst. Überlege was es sein kann. Arbeite an dir. Viel Glück

Ob du AlG 2 bekommst, liegt daran, ob du bedürftig bist. Normalerweise sind deine Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern vorrangig.

Was du für Schulden hast, interessiert das JobCenter nicht.

Was war denn der Grund für deine Kündigung in der Probezeit,man wird ja nicht mal eben so als Azubi in der Probezeit gekündigt ?

Wenn du dich Vertragswidrig verhalten hast und dadurch gekündigt wurdest und das dein ehemaliger AG - auf Anfrage des Jobcenters mitteilt,dann bekommst du erst mal eine Sanktion von in der Regel 100 %,deiner Regelleistung,was du für Verpflichtungen hast interessiert das Jobcenter dann nicht.

Du wirst dann Lebensmittelgutscheine angeboten bekommen,sollte eine Sanktion über 30 % verhängt werden.