Kündigung durch Krankheit (REWE)?
Hallo zusammen,
zu meiner Situation, ich bin in den letzten 2 Monaten leider häufiger erkrankt weswegen ich nicht zur Arbeit erscheinen konnte.
Ich habe mich immer frühstmöglich Krankgemeldet und auch bei längeren Ausfällen einen Artzt konsultiert und eine AU abgegeben. Nun bin ich Ende Juli für 1 Woche erkrankt (Mandelentzündung), danach Anfang August für 1 Tag platt gelegen (Corona-Impfung), danach vor 2 Wochen stand Ende September für 1 Arbeitstag (Lebensmittelvergiftung -- verdorbener Fisch) und jetzt Ende September erneut für voraussichtlich eine Woche durch eine erneute Mandelentzündung (Antibiotika bei der ersten nicht vollständig genommen).
Meine Frage hierzu, meint ihr ich werde trotz allem Kündigungsgesetz und Schutz vom Chef gekündigt oder muss erst eine Abmahnung erfolgen? Bin azs der Probezeit raus als Minijobber (450€-Basis) oder könnte ich sogar deswegen Fristlos gekündigt werden?
Leider bin ich wirklich erkrankt und könnte es mir gar nicht leisten 'Blau' zu machen - weder Finanziell noch sonstwie.
Danke für die Antworten.
LG
-iAnonymuzz
4 Antworten
Solche kurzzeitigen, akuten Erkrankungen fallen definitiv nicht unter die strengen Vorgaben, die per Rechtssprechung für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein müssen. Diese geht nur, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Job ausüben zu können UND wenn der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer auch keinerlei Tätigkeiten hat, die dieser stattdessen übernehmen könnte. Sprich, hier reden wir über schwere Langzeiterkrankungen wie beispielsweise einen folgenreichen Schlaganfall, einen Unfall mit bleibenden, dauerhaften, starken Schäden oder eine schwere Krebserkrankung und ähnliches, aber definitiv nicht über Mandelentzündungen...
Man kann Arbeitnehmer aber auch aus anderen Gründen kündigen. Als erstes sollte man immer schauen, ob überhaupt das Kündigungsschutzgesetz greift. Dies ist erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit der Fall für den individuellen Arbeitnehmer. Und es greift auch nur, wenn mehr als 10 Vollzeitstellen (NICHT Mitarbeitende!) im Unternehmen vorhanden sind.
Greift das Kündigungsschutzgesetz NICHT, dann kann der Arbeitgeber (fast) jeden Mitarbeitenden jederzeit ordentlich - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist - kündigen.
Greift dieses Gesetz, wird es ein wenig schwieriger. Dann muss bei betriebsbedingten Kündigungen zum Beispiel eine Sozialauswahl stattfinden.
Aber wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeitenden unbedingt loswerden will, finden die Arbeitgeber nahezu immer einen Weg. Der gemeinste: der Mitarbeitende wird so lang so mies behandelt, dass es zwar gerade noch legal ist, aber früher oder später die Person einfach von sich aus kündigt... Zu sicher sollte man sich also nie fühlen und bei einer gesundheitsbedingten "Pechsträhne" im Anschluss umso mehr Einsatz im Job zeigen, wenn man den Job behalten möchte.
Wenn man krank ist, ist man nunmal krank. Wenn der Arbeitgeber deswegen kündigt, dann suche ich mir eben was anderes. Gesundheit hat man nur eine, arbeit findet man überall. Wer mit seiner Gesundheit spielt, krank in die arbeit fährt, dem wird es die Gesundheit nicht danken. Gesundheit gibt es nicht zu kaufen.
Jedoch würde ich mir trotzdem mal das immunsystem genauer anschauen.
Fristlose Kündigung ist nicht möglich, (nur bei Diebstahl oder Körperverletzung) Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Es wird anhand Deiner Schilderung deutlich, dass Du für den Betrieb nicht haltbar bist !
Du arbeitest bei einer Filiale, mit der wird der Vertrag geschlossen. Was steht unter Kündigung drin ? ....eben, ich kann auch nicht hellsehen. Er ist jedenfalls nicht tragbar.
Man kann Kündigungen aus vielen Gründen aussprechen, in deinem Fall wäre es wohl, man benötigt deine Stelle einfach nicht mehr.
Man hat quasi gesehen, es geht ohne dich, streicht die Stelle und kundigt dich ganz normal.
Dazu bedarf es keiner Abmahnung oder sonst was.
Aber Krankheit kommt vor und muss nicht immer zu Kündigung führen.
Wenn du so oft krank bist,stelle ich mir voe stehst du mit Sicherheit auf der Liste.Die wenige Zeit wirst du doch schaffen.
Ist eine Kündigung durch Krankheit nicht eine Personenbedingte Kündigung welche auch erst Abgemahnt werden muss?
Einfach so gekündigt werden weil man in kürzer Zeit 2x länger ausfällt finde ich, Vorallem bei einem großen Konzern wie REWE, sehr fragwürdig