Kündigung der Wohnung wegen kinderlärm?

10 Antworten

Nein
Und es lässt sich auch bei so kleinen kindern gar nicht vermeiden. Kinder die als kleinkinder still in einem eckchen hocken würden, wären wahrscheinlich authisten.

Generell ist Kinderlärm (leider oder zum Glück) kein Kündigungsgrund.

Aber wenn es überhand nimmt und die Kinder zum Beispiel den ganzen Tag alleine sind, der Lärm den ganzen Tag von morgens bis abends geht, dann kann auch das früher oder später sicherlich mal zu einem Rauswurf führen. Einige Gerichte haben zumindest schon so geurteilt.

Nein, Kinderlärm müssen die Nachbarn hinnehmen. Natürlich muss sich der Lärm in gewissen Grenzen halten, aber da ist einiges erlaubt.

Nein . Wegen Kinderlärm kann der Mietvertrag nicht gekündigt werden . Das müssen die Nachbarn hinnehmen . 

Nein üblicher Kinderlärm ist hinzunehmen (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.82, 26 C 14/82). Er berechtigt nicht zur Kündigung  (LG Wuppertal, 29.07.2008, 16 S 25/08).

Aber bei rücksichtslosem Verhalten sieht es anders aus (bspw. ständiges Trampeln auf dem Boden oder Fahren mit einem Bobbycar auf dem Laminatboden usw.).