Kündigung als Taxifahrer fristen u. rechte

5 Antworten

Entgegen einer verbreiteten Meinung gelten für Minijob die gleichen Rechte wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten also auch für Minijobber und im Nebenjob / Aushilfsjob.

Quelle: http://www.gesetzliche-kuendigungsfrist.com/

Mit anderen Worten: wenn ihr keinen Vertrag habt, in dem eine Probezeit vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

ES kommt also zum einen darauf an, dass sie dir erst mal kündigen müssen - weil auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, zum anderen kommt es drauf an, wann die Kündigung ausgesprochen wird. Damit klärt sich, ob dir zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt wurde. Achtung: es gelten 4 Wochen - nicht 1 Minat.

Geh einfach hin und dag da bin ich, ich will fahren.

Wenn man dir sagt, du bist gekündigt, dann verlangst du das Geld bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Wenn sie dann noch Zicken machen, schaltest du einen Rechtsanwalt ein, beschwerst du dich bei der Taxi-Innung, beim Gewerbeaufsichtsamt und fragst außerdem noch vorsichtshalber bei der Knappschaft (google mal unter Bundesknappschaft ) an, ob die Beiträge für dich ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Es kann bei solchen Unternehmen durchaus sein, dass die Sozialabgaben nicht abgeführt werden. Und wenn sie das nicht getan haben, freut sich der Staatsanwalt.

vedat2012 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 11:06

hat sie auch nicht habe ja gesagt ich habe es ja schwarz auf weiss für meine erste monat hat sie löcherliche 68,- netto ohne jegliche abzüge gemacht die tatsache ist 2000,-brutto und einen vertrag habe ich für max.150 euro im monat und ich bin nicht alleine sondern fast alle haben hilfe vom sozi oder arbeitslosengeld und arbeiten voll

Raimund1  25.01.2011, 22:20
@vedat2012

so wie du das schilderst... Gewerbeaufsicht, Taxi-Innung,

alles beinhart!

Wenn du einen Vertrag bekommen hast als Aushilfe ,muß er befristet sein.Die Zeit dürfte abgelaufen sein.Der Vertrag wurde nicht verlängert,und den Vertag den Du kast brauchte nicht gekündigt werden,das ist ausgelaufen.Lese Deinen Vertrag durch,ich glaube das ich Recht habe,und dann ist alles rechtens gelaufen.

vedat2012 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 11:07

einen aushilfsvertrag habe ich erhalten habe aber seit der ersten tag mehr als voll gearbeitet nähmlich 12 stunden am tag und das min 5 tage die woche manchmal 6 nachweislich also ist der aushilfsvertrag sittenwiedrich

du hast das ja bezahlt bekommen. Ohne Steuerkarte? Oder gab es offizielle Lohnabrechnung? Wenn du das Geld bekommen hast aber es nicht richtig abgerechnet wurde, kannst du natürlich eine Anzeige erstatten. Dann mußt du aber auch damit rechnen, ziemlich hohe Abzüge nachzuzahlen für Steuern und Sozialversicherung.

In jedem Fall: Die übliche Probezeit beträgt etwa 3 Monate. In dieser zeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

KarinKa60  03.05.2014, 08:38

Ganz so einfach ist das nicht. Du kommst nicht davon, in dem Du Steuern und Sozialversicherung nachbezahlst. Tatsache íst, dass es sich bei solchen Geschichten, wenn man vom Amt Geld zum Leben erhält, um schweren Sozialbetrug handelt, der auch ziemlich krass geahndet wird. Erst einmal wirst Du zu einer Haftstrafe verurteilt, die bis zu 5 Jahren betragen kann. Dann kommt hinzu, dass Du das gesamte zuviel erhaltene Geld vom Job-Center an dieses zurück bezahlen mußt. Du gilst dann als vorbestraft und wirst Probleme haben, irgendwo wieder Fuß zu fassen. Deinen Arbeitgeber kostet das vermutlich nur ein leichtes Grinsen, natürlich wird er auch Probleme bekommen, doch finanziell ist er auf der besseren Seite. Eine Anzeige würde ich mir ersparen, such Dir einfach einen neuen Job und mach es dort besser.

vedat2012 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 10:59

ich habe eine lohnabrechnung von 68,- euro netto habe aber tatsächlich ca 2000 brutto verdient und die 2 monatsabrechnung gar nicht bekommen habe einen vertrag für geringverdiener für 150 euro bekommen an diesen ersten geschpräch

eine kündigung muss in schriftlicher form erfolgen. solange die nicht geschieht, ist sie nicht wirksam. wenn eine probezeit vereinbart wurde, gilt eine kündigungsfrist von mindestens zwei wochen. ist keine probezeit vereinbart, gilt eine kündigungsfrist von vier wochen. einen kündigungsschutz besteht, unabhängig von der probezeit, erst nach sechs monaten

vedat2012 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 11:00

hab ich aber nicht nur am telefon das ich nicht mehr kommen brauch

flirtheaven  25.01.2011, 11:05
@vedat2012

dann bist du weiterhin mitarbeiter dieses unternehmens. ich würde einfach hingehen und wenn sie dich wieder wegschicken, sollen sie dir das schriftlich geben.

da will dich jemand über den Tisch ziehen. Wenn du es dier leisten kannst, dann hole dir Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die muss auch das Taxi Unternehmen einhalten.

vedat2012 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 10:52

das würde ich ja gerne tun nur ich kann mir jetzt keine anwalt leisten die wollen ja auch sofort bares sehen

Reservist  25.01.2011, 10:58
@vedat2012

dann hast du pech gehabt.

Raimund1  25.01.2011, 11:05
@Reservist

da gibt es Prozeßkostenhilfe.

Ausserdem ist der Fall so klar, da zahlt die Gegenseite alles, weil sie den Prozess verlieren wird.

Geh auf kjeden Fall mal zum Anwalt, besprich das mit ihm und sag vorher deine Geschichte.

Und schau mal in meiner Antwort - ich denke da steckt noch mehr Sauerei dahinter und das wäre für einen Anwalt schon ein gefundesnes Fressen. Allein für eine Abmahnung kann er schon mal einen Tausender kassieren!

Auf jeden Fall nen Anwalt fragen!