Kündigung abgeben. An wem?

5 Antworten

Nun, Adressat der schriftlichen Kündigung ist immer die Bank, weil die ist der Vertragspartner des Arbeitsvertrages, unabhängig davon , wer dich wann wieso eingestellt hat. Selbst die Personalabteilung ist in dem Zusammenhang nur ein "Hilfskonstrukt".

Wichtig ist, dass die Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Je nach dem, was Du für eine Kündigungsfrist hast, ist es vermutlich egal, aber wenn es z.B. "kurz vor knapp" ist, empfiehlt es sich, den Eingang der Kündigung frühest möglichst quittieren zu lassen. Das wiedrum sollte ein Marktleiter können. ( Bzw. wenn er es nicht kann, sollte er es wissen. Ob man da als Angestellter gutbläubig ....? Das wäre eine interessante Frage für eine Klausur in fortbildenden Lehrgängen .... ).

Was - außer das Verhältnis ist so zerüttet - garnicht geht, dass der direkte Vorgesetze ( Marktleiter ) von der Personalabteilung von deiner Kündigung erfährt.....

Also: Wenn Du , was ich vermute, 6 Wochen auf Quartalsende Kündigungsfrist hat, die Kündigung ganz normal schriftlich gegenüber der Bank aussprechen. Ab dafür in die Personalabteilung mit der Bitte um Empfangsbestätigung, und mindestens mit dem Versand an die Perso in der Haupstelle das Gespräch mit dem Chef ( Marktleiter ) suchen.

Ich würde immer erst bei deinem direkten Vorgesetzten, also FL oder MBL kündigen, der kann die Kündigung dann ja weiterleiten an die Perso. Gute Kommunikation ist wichtig - du willst ja sicherlich auch ein gutes Arbeitszeugnis bekommen...

An den Marktbereichsleiter. Wenn der einen einstellt, kann der auch die Kündigung entgegennehmen.

flamingoflower1 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 18:39

Eingestellt wurde ich von einer die in der personalbateilung arbeitet

flamingoflower1 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 18:41
@drawnzweifel

Okay danke :)

Informiere zunächst deinem Vorgesetzten (Marktbereichsleiter) über deine Kündigung und frage, ob er dafür zuständig ist oder wenn du ansprechen musst.

Marktbereichsleiter würde ich ganz stark vermuten