Kündigung aber falsch geschrieben?

4 Antworten

Es war aber nicht mein Wunsch.

Gegenfrage: Was war denn der Grund, dass Dein Arbeitgeber Dich gekündigt hat?

So wie ich das verstehe hast Du doch gekündigt, weil Du eine neue Arbeitsstelle hast.

Also war die Kündigung „wunschgemäss“, da sie auf Deinen Wunsch hin erfolgt ist.

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 09:55

Nein ich war eine längere Zeit krank. Daraufhin kam die Kündigung nun.
Kann ich auch verstehen und wäre auch kein Problem, aber es war nicht mein Wunsch nur weil ich es verstehen kann.

Waldmensch70  18.07.2020, 10:01
@Selbststaendig1

Ich habe es so verstanden, dass Du gekündigt hättest, weil Du zu einer neuen Firma willst?

Ich hab eine neue Arbeitsstelle aber diese fängt erst im September an.
Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 10:02
@Waldmensch70

Ja aber wie gesagt ich wollte eigentlich noch bis September bei meiner alten Firma bleiben.

Waldmensch70  18.07.2020, 10:22
@Selbststaendig1
>> Ich habe es so verstanden, dass Du gekündigt hättest (...)
Ja (...)

Aber wenn Du gekündigt hast, dann ist die Kündigung ja "wunschgemäß" erfolgt (auf Deinen Wunsch).

Das Dir der Termin nicht gefällt, das ist dann wieder eine andere Sache...

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 11:38
@Waldmensch70

Nein... ich habe nicht gekündigt, ich wollte meine Kündigung erst später einreichen.
Dann wurde ich jedoch gekündigt. Zum Glück hatte ich ja sowieso vor zu Kündigen und hab mir was neues gesucht, dass Problem aber das dies erst am 01.09 anfängt.

Meine Frage war da ich nicht gesagt „bitte kündigen Sie mich“ oder „ich kündige jetzt“

das kam nie von mir. Aber trotzdem steht in meiner Kündigung „wunschgemäß“

Waldmensch70  18.07.2020, 11:58
@Selbststaendig1
Nein... ich habe nicht gekündigt, ich wollte meine Kündigung erst später einreichen. 
Dann wurde ich jedoch gekündigt.

Na in dem Fall war die Kündigung ja nicht auf Deinen Wunsch, somit soll er das Wort "wunschgemäß" entfernen und muss eine (gesetzeskonforme) Begründung hinzufügen, warum er Dich gekündigt hat.

Sonst bist Du ja erst einmal beim Arbeitsamt eine Weile gesperrt und erhältst kein Arbeitslosengeld.

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:05
@Waldmensch70

Genau das ist mein Problem. Ich hab meinem Arbeitgeber geschrieben

Bitte schicken Sie mir eine neue Kündigung weil es ja nicht mein Wunsch war.

Er antwortet nicht darauf.
Wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe und sage hier ich hab meinem Arbeitgeber geschrieben das es nicht mein Wunsch war und er mir eine neue Kündigung schreiben soll.

Ob man dann keine Sperre bekommt ?

Waldmensch70  18.07.2020, 12:07
@Selbststaendig1

Wenn er auf Brief/Email nicht antwortet, dann gehe zum Arbeitgeber hin und fordere persönlich (mit einem Zeugen dabei) eine andere Kündigung.

Ändern lassen das gibt sonst eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen !

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 11:39

Ja das Problem ist, wenn mein Arbeitgeber es nicht ändert ?

RiddickBln  18.07.2020, 13:45
@Selbststaendig1

Das muss er ;-) beantrage das schriftlich mit Frist !

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 18:24
@RiddickBln

Ist das machbar ?

RiddickBln  18.07.2020, 19:45
@Selbststaendig1

Ja das muss er fürs amt ! Sonst drohst du mit Anwalt

zunächst ist es eine formal korrekte kündigung, d.h. die einseitige willenserklärung eines der beiden vertragspartner, dass das vertragsverhältnis beendet wird.

aber du hast schon recht, dass "wunschgemäß" zweifel am zustandekommen dieser "kündigung" auftreten. weiterhin kennen die mitarbeiter im jobcenter die üblichen regeln und gesetze für den "tatbestand unverschuldeter verlust des arbeitsplatzes"

bevor du dich in diskussionen mit dem jobcenter einlässt, solltest du deinen chef bitten, dass er eine neue, neutrale kündigung ausstellt und darfst hoffen, dass das beim jobcenter ungeprüft und ohne nachfrage durchgeht.

wenn du aber tatsächlich den anstoß gegeben hast, es keinen betrieblichen grund für eine kündigung gibt, dann hast du tatsächlich ein problem und musst mit einer sperre rechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 09:53

Genau dieses Wunschgemäß ist ja nicht richtig da es nicht mein Wunsch war.

Wenn mein Chef mir keine neue Kündigung schreibt aber ich ja vorzeigen kann beim Arbeitsamt das ich ja meinem Chef gesagt hab das dies nicht mein Wunsch war und er mir bitte eine neue ausstellen soll aber dies nicht macht, kann das helfen ?

Erfahrung: du willst das Arbeitsamt um einen Monat prellen, das ist eine Straftat. Selbstverständlich nicht wenn es dein Wunsch war.... und so wird dein Arbeitgeber dir nicht kündigen weil er dafür einen Grund braucht.

Familiengerd  18.07.2020, 17:02
Erfahrung: du willst das Arbeitsamt um einen Monat prellen

Was soll denn diese unsinnige Unterstellung?

geheim007b  18.07.2020, 20:42
@Familiengerd
Was soll denn diese unsinnige Unterstellung?

das hat sich schon aufgeklärt. Das war zunächst nicht rauszulesen dass es nicht wirklich sein wunsch war, sah so aus als solle es nur nicht ersichtlich sein. Der Arbeitgeber kann ihm gar nicht kündigen ohne grund.

Familiengerd  18.07.2020, 21:03
@geheim007b
Der Arbeitgeber kann ihm gar nicht kündigen ohne grund.

Das kommt darauf an:

Wenn das Arbeitsverhältnis bei der Kündigung noch nicht länger als 6 Monate bestanden hat oder es sich beim Arbeitgeber um einen Kleinbetriebe handelt (nicht mehr als 10 - rechnerische - Vollzeitkräfte), dann braucht der Arbeitgeber keinen Grund/Anlass für die Kündigung.

geheim007b  18.07.2020, 21:20
@Familiengerd

Probezeit ist klar, da kündigt man dann allerdings auch ohne Grund.... der Grund auf eigenen Wunsch wäre anfechtbar. Betriebsbedingte Kündigungen bei kleinbetrieben wären möglich, allerdings ist es aufgrund von Krankheit wenn es quasi auch eine negative Prognose für die Zukunft gibt. Selbst dann gilt es allerdings einiges abzuwägen... insb. ob es notwendig geht wenn es nur um einen Monat geht. Als Arbeitgeber wäre mir das zu heiß.... lieber noch nen Monat laufen lassen und dann ohne Probleme das verhältniss lösen.

Familiengerd  18.07.2020, 21:48
@geheim007b
Betriebsbedingte Kündigungen bei kleinbetrieben wären möglich

In den ersten 6 Monaten und generell im Kleinbetrieb braucht der Arbeitgeber keinen Kundigungsgrund; die Kündigung muss dann also nicht betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt sein!

geheim007b  19.07.2020, 08:55
@Familiengerd

ja.... aber das problem dass der Arbeitgeber hat ist eben dass er den "fehler" gemacht hat mit angreifbaren Grund zu kündigen statt ohne Begründung. Und damit würde er IMHO baden gehen.

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 09:52

Ich will das Arbeitsamt um garnichts prellen. Diese Kündigung war NICHT mein Wunsch. Ich wollte kündigen mir aber erst etwas anderes suchen jetzt habe ich etwas aber was erst im September anfängt und eigentlich hatte ich vor zum September zu kündigen und nicht jetzt gekündigt zu werden.

geheim007b  18.07.2020, 10:11
@Selbststaendig1

achso, und warum kündigt dein Arbeitgeber dich? Denn widersprich der Kündigung, ohne Grund kann er ja nicht (dann stimmt eigener Wunsch ja nicht)

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 11:35
@geheim007b

Da ich längere Zeit krank war daher denke ich kommt die Kündigung.

Und genau es war nicht mein Wunsch

geheim007b  18.07.2020, 11:36
@Selbststaendig1

wegen krankheit kann man nicht so einfach gekündigt werden und wg. einem Monat wird kaum jemand eine Klage einreichen. Mach einen Auflösungsvertrag zum gewünschten Datum und alles ist gut.

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 11:40
@geheim007b

Bei einem Aufhebungsvertrag bekommt man aber kein Arbeitslosengeld was ich ja jetzt für 1 Monat bräuchte.

geheim007b  18.07.2020, 12:18
@Selbststaendig1

aufhebungsvertrag damit dieser Monat nicht entsteht. Sprich du arbeitest bis zum schluss

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:31
@geheim007b

Das macht er nicht

geheim007b  18.07.2020, 14:29
@Selbststaendig1

sein problem. Der Kündigungsgrund "auf wunsch des Mitarbeiters" ist ja dann falsch.... also kann er eine neue Kündigung mit einem anderen Grund schreiben... wg. krankheitlicher Fehlzeiten ist erstmal kein kündigungsgrund.... also widerspruch auch da... nimmt er sie nicht zurück -> klage. Das will er sicherlich nicht

Selbststaendig1 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 18:23
@geheim007b

Hmm ich hoffe das geht einfacher als mit Klage etc.

geheim007b  18.07.2020, 20:44
@Selbststaendig1

Der Arbeitgeber wird das wegen einem Monat nicht riskieren, zumal die Chancen gegen 0 gehen werden weil er ja nicht beweisen kann dass es dein eigener Wunsch war (normal würdest du in einem solchen Fall einfach selbst kündigen....). Wenn doch entspannen, es dem Anwalt geben und machen lassen. Bis das entschieden wird bist zu zwar schon in der neuen Stelle, aber der unterlegene zahlt alles. Fordere ihn also auf die Kündigung wg. unwirksamkeit zurückzunehmen und kündige ihm an dass du ansonsten Klage erheben wirst.