Arbeitslosengeld nach Kündigung

8 Antworten

wenn du ein attest vom arzt hast, was dir zur aufgabe der arbeit deswegen rät, dann bekommst du keine sperre bzw. wenn eine ausgesprochen wird, kannst du damit widerspruch einlegen und die sperre wird aufgehoben. aus gesundheitlichen gründen wird - wenn es attestiert ist -keine sperre ausgesprochen. du bist sicher in behandlung und der arzt kann dir das schreiben. das kostet dich halt was.

schnattie27 
Beitragsersteller
 16.05.2012, 11:05

Bin seit einiger zeit diesbezüglich in behandlung und mein arzt hat mir schon geraten sich etwas anderes zu suchen

mops09  16.05.2012, 11:07
@schnattie27

dann lass dir das attestieren - kannst mir glauben, du bekommst keine sperre! ich hab das selber schon erlebt mit einer anderen krankheit. drum kann ich dir dazu raten. spätestens mit dem widerspruch ist die sache erledigt. kommt ja immer auf die bearbeiter an.

schnattie27 
Beitragsersteller
 16.05.2012, 11:11
@mops09

ich war schon einmal 14 tage krank, sollte eigentlich auch eine Mutter Kind Kur machen und über meine Arbeit nachdenken was sich für die Zukunft ändern solle, meine andere Sorge ist da mein kleinster Sohn gerade mal 2 Jahre ist müsste ich ihn wahrscheinlich aus der Kita nehmen wenn man nicht berufstätig ist, oder??? Steht ja einem Kind ab 3 jahren erst zu.

mops09  16.05.2012, 11:17
@schnattie27

Du, was Kinder angeht bin ich raus^^ da kenn ich mich nicht aus, tut mir leid.

Zur Kündigung muss das Attest vom Arzt dazu, dann bekommst Du keine Sperre. Weil Du kündigst ja wegen Krankheit. Warst Du denn schon länger krank geschrieben??

Wenn du selbst kündigst bekommst du erstmal eine 3-monatige Sperre. Erst danach gibt es Alg1.

Also weis aus eigener Erfahrung mit attest bekommt man keine Sperre.

Geh zum Arzt und lasse Dich Krank schreiben,da bist Du auf der Sicheren Seite und wirst bei längerer Krankheit vom Chef gekündigt . So verhinderst Du,das Du eine Sperre von 3 Monaten vom Amt bekommst,bei Selbstkündigung !