Kündigt Bundeswehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber?!
Hallo Leute...
Ich beginne zum 2. Juli bei der Bundeswehr meine neue Stelle...Muss natürlich Grundausbildung und Lehrgänge etc. machen...
Nun meine Frage:
Kündigt die Bundeswehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber? Oder bekommt mein derzeitiger Arbeitgeber vom Bund bescheid, das ich praktisch zum 02. Juli nicht mehr zur Verfügung stehe?
Ich habe eine Probezeit von 6 Monaten bei der Bundeswehr...Das heisst wenn es mir doch nicht so gefällt wie ich es mir vorgestellt habe, dann gäbe es ein Gesetz, das der "alte" Arbeitgeber mich wieder einstellen muss...
Hoffe mir kann jemand von Euch weiterhelfen...
Schon mal Danke!
Gruß
9 Antworten
Das es die Wehrpflicht ja nicht mehr gibt, bist Du also Freiwilliger bei der Bundeswehr. Wenn Du am 02. Juli einrückst und nicht vorher kündigst, kann Dich Dein bisheriger Arbeitgeber sogar zur Rechenschaft ziehen.
Du musst also richtig kündigen. Und anders als früher mit dem Wehrdienst gibt es keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Das heißt, Du musst sogar Kündigungsfristen einhalten.
Und nein, es gibt kein Gesetz, dass Dich der alte Arbeitgeber wieder einstellen muss.
So Leute...Hier die richtige Antwort...
Hier ein Link dazu: http://www.buzer.de/gesetz/3350/index.htm
"Servus Paulchen,
ich werde am 2.4. starten.
Du musst nicht kündigen, du hast bei deinen Unterlagen ein Schrieb dabei für deinen Arbeitgeber. Dort steht drin das du zur Eignungsübung einberufen wirst. Das heißt dein Arbeitsvertrag wird für die Zeit deiner Eigungsübung auf Eis gelegt. Wenn du nach der Eignungsübung übernommmen wirst, wird dein Arbeitsvertrag von der Bundeswehr beendet, bei deinem Arbeitgeber. Solltest du aus irgendwelchen Gründen nicht weitermachst nach der Eignungsübung, dann könntst du theoretisch bei deinem alten Arbeitgeber weiter machen, da der AG dein Arbeitsplatz für die Zeit der Eignungsübung nicht neu besetzen darf.
Ich habe nur den beigefügten Schrieb aus den Unterlagen vorgelegt, den Urlaubsanspruch Wisch ausfüllen lassen und den Beginn der Eignungsübung der Krankenversicherung (gibt es auch ein Vordruck) mitgeteilt."
Ganz anders: Du musst kündigen und ggf. die arbeitsvertraglichen Pflichten aus dem alten Arbeitsverhältnis erfüllen. Wenn Du z.B. die Kündigungsfrist verpasst, hast Du ein Problem.
Und nein, es gibt kein Gesetz, dass DIch der alte AG wieder einstellen muss.
Die Bundeswehr hat keine Sornderstellung und ist einem "regulären" AG gleichgestellt.
Du musst schon selbst fristgerecht kündigen. Eine Begründung musst Du allerdings nicht angeben. Und die Sache mit der Jobgarantie ist vorbei, seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist.
Moin.
Dein Eintritt in die Bundeswehr ist rein freiwillig und daher mußt Du selber kündigen. D.h. auch, dass der Arbeitgeber Deine Stelle nicht mehr freihalten muss.