Kühlschrank kommt nicht rechtzeitig... was tun
Hallo zusammen - ich hoffe ihr könnt mir helfen in zweierlei dingen!
Zum einen habe ich einen Kühlschrank gekauft. Da wir umziehen und in der neuen Wohnung keinen haben (den alten da lassen müssen), brauchen wir ihn dringend. Der Verkäufer versicherte mir das er vor dem Umzug da ist - mehrmals nachgefragt, leider nicht schriftlich bekommen. Nun, wir ziehen kommenden Samstag um. Bisher habe ich noch nichts gehört und bekomme nun muffensausen. Später nach Feierabend möchte ich kurz anrufen und nachfragen wo denn der versprochene Kühlschrank bleibt.
Meine Frage: Sollte der Kühlschrank nicht mehr geliefert werden können vor dem Umzug, welche Anspruch habe ich (Ersatzgerät usw). Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten wenn ich woanders einen finde, welcher sofort geliefert werden kann? Habe ich überhaupt irgendeinen Anspruch wenn ich mir die Aussage des Verkäufers nicht sdchriftlich geben lasse habe? Kann ich mich darauf berufen zu sagen, das ich den Kühlschrank nur gekauft habe weil man mir dies versichert hat? (so war das nun mal eben)
Hat jemand Tipps für die Lagerung von Lebensmitteln ohne Kühlschrank oder Kühlmöglichkeit? :-(
Vielen lieben Dank vorweg!
6 Antworten
Erstmal hast du einen Vertrag unterschrieben der gültig ist. Wenn eine Lieferfrist schriftlich vereinbart und diese nicht eingehalten wurde solltest du schriftlich eine Frist setzen mit Androhung vom Vertrag zurück zu treten wenn diese nicht eingehalten wird. Alles andere ist zu verneinen. Versuche dir doch für die Übergangszeit einen gebrauchten für kleines Geld zu leihen mit der Option dass du ihn, wenn der Neue da ist, wieder zurück kauft.
Ich würde mir einen winzigen Kühlschrank kaufen, die kosten um die 100 Euro. Wenn dein richtiger Kühlschrank da ist, kannst du den versuchen wieder zu verkaufen. Mit Verlusten müsste man da aber rechnen. Oder du behälst das Teil als eine Art Notfallkühlschrank, falls mit dem richtigen mal etwas passieren sollte.
Andersrum kannst du auch mal rumfragen ob dir jmd einen kleinen Kühlschrank ausleihen kann ;)
Wenn der Liefertermin fix ist, also ein fester Termin vereinbart wurde, musst du keine Nachfrist setzen, sondern kannst sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. woanders einen Kühlschrank kaufen. Nur du hast offenbar nichts schriftliches und nur eine Zusage, dass er kommen soll, aber eben nicht wann genau wie "19.09.2014" oder "38. Kalenderwoche 2014".
Genau das ist das Problem und daher sehe ich kaum Chancen, da irgendwelche Schadenersatzansprüche abzuleiten, besonders wenn die Händler sich absichern und keine festen Termine vereinbaren sondern schwammiges wie "voraussichtlich"
Dennoch kannst du natürlich mit der Faust auf dem Tisch hauen und fordern, die eine angemessene Lösung anzubieten, wie auch immer die aussehen mag.
Was nun die Kühlung angeht: Ist es verrückt, wenn du einen neuen Nachbarn fragst, ob du paar Sachen in deinen Kühlschrank unterstellen kannst, so lernst du gleich deine Nachbarn kennen..
Auch ein fixer Liefertemin berechtigt nicht ohne weiteres zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Du hättest den Kühlschrank wohl etwas eher bestellen sollen, mit Verzögerungen muss man so oder so immer rechnen. Ich würde dir empfehlen, wenn du das nötige Kleingeld noch hast, vielleicht erstmal Kühlboxen, welche du dann vielleicht an einem schattigen Platz aufbewahrst auszuprobieren, bis dein Kühlschrank da ist oder du hörst dich mal um, ob dir einer ein kleineres Gerät ausleihen kann, bis das andere da ist, manche Leute haben solch Dinger ja noch im Keller stehen (Wie z.B. ich)
Früher hatten die Menschen auch keine Kühlschränke. Dann musst du eben mal nichts auf Vorrat kaufen, was leicht verderblich ist. Kauf eben nur soviel Wurst/Käse/Milch etc., wie du an einem Tag auch verbrauchst.
Und Du kannst nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein FIXTERMIN vereinbart wurde. Sonst nicht.