Kühlschrank im SATURN gekauft/bezahlt aber er kann nicht geliefert werden

5 Antworten

Saturn kann vom Verkauf zurück treten mit der Klausel "Solange der Vorrat reicht!". Also entweder du nimmst dein Geld zurück oder zahlst drauf.

Das ist so eine Masche von denen, kaufen ganz wenig Geräte und bieten sie billig an und nach kurzer Zeit sind die schon ausverkauft und dann kaufen die Kunden meist die teureren Geräte.

Saturn kann auch vom kauf zurücktreten, dann bekommst du dein Geld zurücl.

Wenn du die 300€ nicht zahlen möchtest, tritt einfach vom Kaufvertrag zurück. Dann suchst du dir einen anderen Kühlschrank aus.

Eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg, da dem Leistungsschuldner die Einrede der Unzumutbarkeit zur Leistung nach § 275 Abs. 2 BGB zusteht:

Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html

Bei einem Nichtvertretenmüssen des Leistungshindersnis werden in der Literatur und Rechtsprechung teilweise von Kosten von 100, teilweise 120% gesprochen. Ein Kühlschrank, der 300 Euro mehr kostet dürfte dort deutlich darüber liegen.

Hallo, soweit ich weiß muss Saturn dir das Gerät liefern, da ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Da es das Gerät nicht mehr gibt, müssen sie dir ein gleichwertiges Model anbieten. Viele Grüße Karina

jurafragen  15.08.2014, 16:26
Da es das Gerät nicht mehr gibt, müssen sie dir ein gleichwertiges Model anbieten.

Das nun ganz bestimmt nicht. Der Vertrag bezieht sich auf ein bestimmtes Modell.

was steht den im Kaufvertrag (AGB)? Hat sich darin Saturn ein Rücktrittsrecht mit eingebaut?

Haglaz  15.08.2014, 13:25

Was in eventuellen AGB steht ist erstmal irrelevant, da gesetzliche Rücktrittsrechte auch des Leistungsschuldners vorgehen und dazu gehört auch § 275 Abs. 2 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html

Haglaz  15.08.2014, 17:07
@Haglaz

*gesetzliche Rücktrittsrechte und andere gesetzliche Regelungen