Umzugsschäden im Treppenhaus- in welchem Umfang muss ich das tragen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Hapfplichtversicherung müßte den Schaden übernehmen. Du mußt natürlich nicht die ganze Wand ausbessern und malern, sondern nur den von Dir verursachten Schaden. Zur Sicherheit mache einige Fotos, falls der Vermieter klagen sollte. Wenn der Hausflur eh reudig aussieht, bekommt der Vermieter es doch gar nicht mit, wenn der Schaden nur gerin ist.

Du hast lediglich die Reperatur des von Dir gemachten Schadens zu tragen. Und eine Haftpflicht würde das auch bezahlen.

Du musst die Schäden im gesamten Umfang tragen! Ich gehe aber davon aus, dass du eine Privathaftpflichtversicherung hast und die übernimmt den Schaden. Melde ihn also sofort und sage dem Vermieter, dass er sich bitte mit der Versicherung in Verbindung setzen möge.

Vielen Dank schon einmal..es ist also so wie ich es mir eigentlich schon gedacht habe.

Laredo: Du meinst wohl, die von MIR verursachten Schäden muss ich in vollem Umfang tragen?! Nicht die Gesamtschäden des Treppenhauses..... das es auf meine Kosten renoviert wird.

Bestimmt wirst Du nicht die kompletten Malerarbeiten übernehmen müssen.

Bessere die Sachen aus, die Du beschädigt hast, und gut sollte es sein.

Mache ein Foto von dem derzeitigen Zustand und danach.