Küchenabluft Gastronomie
Wir wohnen in einem Mehrfam.Haus in dem sich eine Gaststätte befindet.Die Abluftanlage derer befand sich bis vor geraumer Zeit in Höhe der unteren Wohnungen.Nach Umbaumaßnahmen wurde der Abzug verlängert und endet jetzt genau in Höhe meiner Loggia.Mein Wohnraum gleicht seit dem ( bei günstigen Windverhältnissen) einer Pommesbude. Gibt es Vorschriften wie hoch über dem letzten Geschoss der Abzug enden muß um Geruchsbelästigungen zu umgehen? Danke für Eure Hilfe
4 Antworten
hallochen, schau dir mal diese Seite an ( aber bis ganz nach unten lesen :-) sie ist recht lang :-)) : http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wegen-Geruchsbelaestigung-__f1804.html
Abluftanlagen müssen über Dach abgeführt werden, und zwar über dem höchsten Dach. Die Einleitung der Abluft in Aufenmthaltsräume ist verboten. Zuständig sind Bauaufsicht und Gaststättenaufsicht. Unbedingt dort beschwerden nund sofortige Stillegung des Gaststättenbetriebes verlangen; dann wird schon was passieren!
Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt,
Frag beim Bauamt mal nach und sprich mit deinem Vermieter. Das ist so nicht in Ordnung.