wird beim Bezug von Arbeitslosengeld die Mieteinnahme zum Abzug gebracht

3 Antworten

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bei Arbeitslosengeld 1 nicht - das ist eine Versicherungsleistung

bei Arbeitslosengeld 2 schon, weil das eine Sozialhilfeleistung ist ....

AlG 1 ist eine Versicherungsleistung. Erst wenn du in AlG 2 fälst, wird nach weiterem Einkommen gefragt. Mieteinnahme wird dann mit den Netto-Einkünften verrechnet.

Frodobeutlin100 hat recht.