Gefrierschrank defekt, muss vermieter den austauschen?
meine schwester wohnt in einer mietswohnung in der die küche eigentum des vermieters ist. somit auch der gefrierschrank. dieser ist nun defekt. meine schwester hat dies dem vermieter angezeigt und bekam nun eine email, das er den gefrierschrank entsorgen wird und die wohnung in zukunft ohne gefrierschrank vermietet wird, dafür bekäme sie einen erlass von 5,- pro monat. Sie benötigt den gefrierschrank aber.
Danke für eure hilfe
14 Antworten
Der Vermieter ist ja nicht verpflichtet, ihr einen Gefrierschrank zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn er explizit im Mietvertrag ausgewiesen ist, kann der Vermieter den ja ändern.
Darauf sollte sie dann aber auch bestehen, dass ein neuer Mietvertrag erstellt wird, wo der gefrierschrank nicht ausgewiesen ist und auch die reduzierte Miete genannt wird.
Ich fürchte, sie muss sich dann selbst einen Gefrierschrank kaufen. So teuer sind die gar nicht und gute gebrauchte gibts mittlerweile auch.
Nicht unbedingt! wie sieht es denn hiermit aus?
Wenn ich eine Küche als Teil der Mietsache angemietet habe und diese im Mietvertrag erwähnt ist, dann heisst das noch lange nicht, dass auch ein Gefrierschrank dazu gehört. Vielleicht ein Kühlschrank und ein Herd, aber ein Gefrierschrank gehört NICHT zur üblichen Ausstattung einer Küche! Genausowenig wie eine Mikrowelle oder ein Mixer! Dazu müssten die Geräte explizit im Mietvertrag oder in einem Übergabeprotokoll aufgelistet sein!
Sind sie das nicht laut Mietvertrag, darf der Vermieter den Gefrierschrank einfach entfernen. Wie ich schon sagte, möglicherweise hat ihn ja der Vormieter dort stehen lassen und der Vermieter eine Möglichkeit gesehen, mehr Miete zu nehmen, die er nun erläßt!
Und genau das steht in der Frage nicht eindeutig, ob der Gefrierschrank als Mietsache gilt. Das wäre zu klären, bevor man hier einfach behauptet, dass der Vermieter den Gefrierschrank ersetzen muss.
Wenn ich von meinem Vormieter einen Kühlschrank übernehme, die er nicht mehr haben will, gehen sie nicht automatisch in die Mietsache über. ICH dürfte sie dann auch entsorgen!
Soviel zu groben Unsinn!
Von einem Nickname auf wissen oder Nicht-wissen zu schließen ist auch nicht gerade objektiv!
Ich gehe auch nicht davon aus, dass du die Intelligenz eines Vogels besitzt.
Der Vermieter ist ja nicht verpflichtet, ihr einen Gefrierschrank zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn er explizit im Mietvertrag ausgewiesen ist, kann der Vermieter den ja ändern.
Offenbar NULL-Ahnung und davon eine ganze Menge!
Nö, du hast mich nur falsch verstanden. Ich sagte "Unter Umständen"! Was steht denn genau im Mietvertrag? Steht der Gefrierschrank als Teil der Küche da drin????Oder wurde er nur netterweise "überlassen, weil ihn ein Vormieter hat stehen lassen? Hä? Dann ist er NICHT Bestandteil der Mietsache! Was steht im Übergabeprotokoll?
P.S.: Ich hasse diese Art, in welchem Ton hier von manchen kommuniziert wird! Widerlich! Vielleicht hab ich Mietrecht nicht die große Ahnung, dafür du nicht vom Umgangston! wohl im Düsenjet durch die Kindertsube geflogen?
Ich nehme gerne eine Korrektur oder Kritk an und lass auch mit mir diskutieren, aber bitte recht freundlich! So jedenfalls nicht!
Klar hat sie den Apruch, wen sie die Wohnung mit Küche inkl. Gefrierschrank gemietet. Was werden hier nur für dumme Auskünfte gegeben von Leute die keine Ahnung haben?
Schon wieder so aggressiver Kommentar, geht es bitte auch freundlicher mit einer Zurechtweisung oder Korrektur?
U. U. DARF der Vermieter den defekten Gefrierschrank entfernen und muss ihn auch nicht ersetzen! Dann wird ein neuer Vertrag fällig. Er hat ihr ja im Austausch eine Mietreduzierung angeboten. Die kann sie annhemen oder nicht.
Du begründest deinen unhöflichen Kommentar aber auch überhaupt gar nicht - warum darf der Vertrag nicht nachträglich in beiderseitigem Einverständnis geändert werden? Per Anwalt etwa?
In dem Falle würde ich zum Mieterverein gehen und mich nach meinen Rechten erkundigen. Den aktuellen Vertrag prüfen lassen. Wie lang ist der Vertrag gültig? Was gibt es für Klauseln bzgl. der Ausstattung darin? Gibt es bedingungen bei Defekten oder schäden? wer haftet wofür? Sind diese rechtskräftig oder nicht? Woher willst du das denn so genau wissen? Volljurist? Ok, dann werd doch mal ausführlicher. Und etwas freundlicher.
Andererseits - wer will sich schon wegen eines Gefrierschrankes mit seinem Vermieter anlegen?
Handelt es sich nur um einen Gefrierschrank oder um ein Kombigerät mit Kühlschrank? Ein Gefrierschrank zusätzlich zu einem Kühlschrank ist nämlich „Luxus“ und nicht lebensnotwendig. Ein Kühlschrank müsste er auf alle Fälle ersetzen, handelt es sich aber NUR um einen Gefrierschrank muss er ihn nicht ersetzen.
wo bitte denn im § 535 BGB eine Differenzierung zwischen erforderlicher und nicht erforderlicher Instandsetzungspflicht des Vermieters.
Von wegen, ein Gefrierschrank ist nicht lebensnotwendig! Ich bin Single und brauche meinen täglich.
ich hab auch einen Gefrierschrank. Aber In der Schweiz ist es so, dass die Küche immer schon in Mietwohnungen vorhanden ist und nicht mitgenommen werden muss. Dann hat man einen Kombikühlschrank mit einem kleinen Gefrierfach oder in neueren Wohnungen ein Kombikühlschrank mit 3 Gefrierfächern. Aber einen zusätzlichen Gefrierschrank hatte ich noch nie in Mietwohnungen gesehen. Denn muss man selber kaufen und kann man dann wieder mitnehmen, wenn man auszieht.
Naja, aber ob er "lebensnotwendig" ist, ist doch eher fraglich. man "überlebt" durchaus auch ohne. Ebenso wie ohne fernseher, ohne Nintendo etc...
Und wieso ist ein Gefrierschrank für einen Single wichtiger als für Paare oder Familien????? ich schätze, braucht man nur einen kleineren. es sei denn man ernährt sich nur von TK-Ware und kann oder will nicht kochen ;-)
wenn du ihn selber kaufst, ist es deiner, wenn einer bei Mietvertrag drin ist gehört er zu Mietsache und er muss auch entsprechend ersetzt werden (so allgemein gesprochen, im MV kann sowas natürlich auch wieder ausgeschlossen werden, respektive wenn man ihn vom VM übernimmt etc)
Das ist doch fair, dass sie deswegen mtl. 5 € weniger bezahlen muss. Es kommt ja darauf an, ob der Gefrierschrank im Mietvertrag mit aufgeführt ist.
Ist er nicht aufgeführt, also auch nicht mitvermietet, kann sie nichts machen. Wie gesagt, sie soll sich über das Entgegenkommen des Vermieters freuen..
Der Vermieter hat korrekt gehandelt.
dann erkläre einmal bitte deine Antwort
na dann sollte sie sich einen Gefrierschrank kaufen! Der Vermieter hat korrekt gehandelt!
Das ist grober Unsinn, was du hier zum Besten gibst, kommt tatsächlich aus der Kinderwerkstatt.