KSK Versicherung - Geschätztes (Jahres-)einkommen falsch
Hallo,
mal angenommen man ist bei einer gesetzlichen KV über die KSK (Künstlersozialkasse) versichert. Für die KSK muß jährlich eine Prognose über das voraussichtliche Jahreseinkommen abgegeben werden damit der zu zahlenden Monatsbeitrag ermittelt werden kann. Sagen wir mal man hat 10.000€ Jahreseinkommen geschätzt. Im November hat man einen großen Auftrag erhalten, der nicht vorhersehbar war, so das man auf ein Jahreseinkommen von insg. 30.000 kommt (Zahl ist rein hypothetisch).
Frage: Wenn man nun der KSK am 30. Dezember mitteilt, dass man statt 10.000€ ein Jahreseinkommen von 30.000€ hat, muß man nun am 31. Dezember den KV Beitrag über die zusätzlichen 20.000€ zahlen, oder wie wird das dort gehändelt??? Wie geht man hier am besten vor?
MfG
3 Antworten
Nein, egal ob Du zu hoch oder niedrig schätzt, es gilt und gibt keine Nachzahlung. ABER: Wenn bei der 5-Jährlichen Prüfung rauskommt das Du dich regelmäßig zu niedrig eingeschätzt hast DANN gehen die von Vorsatz aus und lassen Dich bluten... Du kannst den Gewinn ansonsten auch mit sinnvollen Investitionen mindern...
Hallo,
wenn die Einkünfte höher als geschätzt sind, kann man die Änderung der KSK melden.
Wenn sich die Schätzung im laufenden Kalenderjahr nicht verwirklichen lässt oder übertroffen wird, besteht die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden dann den geänderten Verhältnissen angepasst. Die Änderung wirkt sich jedoch nur für die Zukunft aus. Denn das gemeldete Jahresarbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsanteile zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führt zu verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können. Die Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte daher besonders sorgfältig erfolgen.
Quelle:
In bestimmten Abständen prüft die KSK die Schätzungen, indem vom Künstler die Einkommensteuerbescheide angefordert werden.
Die Höhe der Schätzungen hat auch Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes, des Mutterschaftsgeldes und der Renten.
Gruß
RHW
Zur letzten Teilfrage: Gibt nichts, was Du tun musst außer im Kopf zu behalten dass Du dieses Jahr deutlich mehr als geschätzt verdient hast...