Kriegt man noch Unterhaltsvorschuss mit einen Minijob?
Hi,
ich heiße Oli bin 17 Jahre alt und habe seit August diesen Jahres(2021) einen Minijob auf 450€ Basis. Meine Mum bekommt für mich knapp über 200€ Unterhaltsvorschuss. Nun fragen wir uns ob sie immer noch den Unterhaltsvorschuss bekommt ,weil wir wissen das es sein kann das sie das da durch nicht mehr bekommen könnte. Unteranderen habe ich auch gelesen das mein Gehalt da irgendwie an den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird aber das verstehe ich nicht.
Kann da jemand mir das erklären bzw. helfen ?
Danke, schon mal im Voraus!
3 Antworten
Gehst Du noch zur Schule ?
Normalerweise sollte das deine Mutter ja schon wissen, denn auch wenn am Ende nichts angerechnet werden würde, muss man das dem Jugendamt melden und nachweisen.
Und wenn Du den Job schon seit August hast und deine Mutter es gemeldet hätte, dann wüsste sie schon ob und wenn ja was angerechnet wird.
Würdest Du noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, oder einen solchen Abschluss anstreben, dann bliebe ein Nebeneinkommen ohne Anrechnung.
Sonst würden nur 50 % des Einkommens auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Bei einer Azubivergütung wäre das nochmal etwas anders, da blieben pauschal 100 Euro und ich denke so um die 83 Euro Werbungskosten pauschal ohne Anrechnung.
Der Rest der Nettovergütung würde dann zu 50 % auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Dieser liegt bei vollem Bezug im übrigen bei derzeit 309 Euro und nicht nur bei um die 200 Euro.
Einkommen von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen oder noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt von vornherein unberücksichtigt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Da wird gar nichts angerechnet wenn du noch zur Schule gehst.
Oder ist die Schule beendet? Machst du gar daneben eine Ausbildung? Dann sieht es natürlich anders aus.
Sofern Sie unsicher sind, ob eine Änderung relevant ist, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Sollten Sie relevante Änderungen nicht unverzüglich mitteilen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann - zusätzlich zur Rückzahlung der Unterhaltsvorschussleistungen - mit einer Geldbuße geahndet werden (§10 UVG).
Bei Auszubildenden werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingtem Aufwand anerkannt und pauschal 83,33 Euro als Werbungskosten abgezogen. Ihr Kind muss die Höhe nicht nachweisen.
Die Einkünfte werden nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Ihr Kind 100 Euro Einkommen hat, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um 50 Euro.
Unter Umständen kann daher zum Beispiel neben einer Ausbildungsvergütung auch noch ein teilweiser Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Ja. Aber deine Mutter sollte es vorsorglich angeben.
Wenn Du Schüler bist, wird der Unterhaltsvorschuss um 100,- Euro reduziert. Denn soviel wird Dir vom 450,- Euro-Job als Einkommen aif den Unterhalt angerechnet.
Okay alles klar danke könnten Sie vielleicht noch mal erklären was genau dieses anrechnen bedeutet?
Vom Einkommen von 450,- Euro bleiben 50,- Euro anrechnungsfrei, da diese 50,- Euro für Fahrtkosten zur Arbeit u.a. draufgehen. Also Kosten, die man im Zusammenhang mit dem Job hat.
Es bleiben 400,- Euro übrig. Davon wird aber nur dieHälfte als Einkommen agerechnet. Denn als Schüler (oder auch als Azubi) ist man zu einem Nebenjob nicht verpflichtet. Macht man ihn trotzdem, bekommt man quasi "zur Belohnung" nur die Hälfte als Einkommen angerechnet.
Es werden also 200,- Euro als Einkommen angerechnet. Diese 200,- Euro stehen jeweils zur Hälfte beiden Elternteilen zu. Also 100,- Euro der Mutter, die anderen 100,- Euro werden auf den Barunterhalt angerechnet, der eigentlich vom Vater zu leisten wäre. Der Barunterhalt reduziert sich also um 100,- Euro.
Ok danke ich mache zur Zeit Abi somit wie ich das von dir verstanden habe wird nix angerechnet und es bleibt alles beim alten. Oder ?