Kriegt man bei einer Teilkonferenz der Lehrerkonferenz zu 100% bestimme Ordnungsmaßnahmen oder kann man das auch ohne einer Androhung oder sonstigem wegschaffe?

5 Antworten

Nein, nicht zu einhundert Prozent. Das Gespräch in der Teilkonferenz soll ja gerade dazu dienen, nach den Gründen Deines Fehlens zu suchen. Wenn eine Strafe (erzieherische Maßnahme/Ordnungsmaßnahme) nicht zielführend oder sie nicht gerechtfertigt ist, sollte es sie normalerweise auch nicht geben.

Es kann natürlich sein, dass man Dich bereits als Opfer ausgesucht hat und es nur noch um die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens geht. Dann ist die Strafe schon beschlossene Sache und man will mit der Konferenz nur noch die Form wahren, damit Du oder Deine Eltern keinen Widerspruch einlegen kannst.
Es sind schon Gerichtsurteile aufgehoben worden, weil die Strafe zwar gerechtfertigt war, aber Formfehler im Verfahren begangen wurden.

http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=3479

Gruß Matti

Allerdings sind es private Gründe also kein Schwänzen (was die Lehrer allerdings denken) 

Private Gründe oder was auch immer - wenn die Lehrer denken, du schwänzt, dann sind diese Stunden anscheinend nicht entschuldigt.

Und selbst, wenn sie es sind - es sind zu viele, da muss eine Lösung her.
Und genau dafür ist diese Konferenz gedacht. Du bist dabei = du kannst deine Situation erklären.
Also nutz diese Chance.

Was kann denn so wichtig sein, dass man nicht einmal einen halbe Stunde Zeit für seine Zukunft hat?

Sieh es als Chance,
dass Du da eventuell Stellung nehmen kannst, nicht als "Strafe" !
Das ist doch positiv, dass die Deine Meinung hören wollen. 200 Stunden sind ungefähr sechs Wochen! Also eigentlich müsstest Du anstelle großer Ferien zur Schule gehen...


Zu Deiner Frage:
1. Welcher Staat? D,A,CH ?
2. Welches Bundesland, welcher Kanton, welche Provinz?
3. Was steht genau in der Schulordnung?

Vote4Trump96 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 13:16

DE, NRW

(3) Ordnungsmaßnahmen sind

1. der schriftliche Verweis,

2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,

3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,

4. die Androhung der Entlassung von der Schule,

5. die Entlassung von der Schule,

6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,

7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Logindata  29.04.2017, 13:22
@Vote4Trump96

Und die Lehrer möchten Dich dazu einbeziehen, um eine "angemessene Entscheidung" herbeiführen zu können. Ohne Deine "Anhörung" wird die Strafe eher krass als mild.

Deswegen: Stell Dich dem, geh hin! Damit arbeitest Du aktiv an einer Veränderung Deiner privaten Situation mit.

Es geht darum, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dir fehlt Stoff, der muss nachgeholt werden.

Erkläre es einfach einem Vertrauenslehrer

Riiina97  29.04.2017, 13:24

ja wenn du mit dem Lehrer redest und ihm den wahren Grund erzählst wird er dafür Sorgen das es keine Schulkonferenz dies bezüglich geben wird

Vote4Trump96 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 13:02

Wieso? Und kannst du mir auch meine eigentliche Frage beantworten? ^^