Grundsicherung Heiraten Partner arbeitet
Ich habe mal eine frage:Wie ist es wenn mein Freund und ich Heiraten wollen ,ich bekomme Grundsicherung 364 Euro +184 Kindergeld .Mein Freund bekommt ca 1250 euro Netto was würden wir an Geld verlieren bei einer Heirat oder hätte es auch vorteile Geld ist so schon sehr knapp.werde ich bei meinen man mit angerechnet und bekomme nix mehr ?Vielen dank für eure antworten
5 Antworten
Hallo, Vorsicht ist geboten, wenn Sie mit Ihrem Freund in einer bisher nicht berücksichtigten Wohngemeinschaft gelebt haben. Dann kann das Grundsicherungsamt bereits gezahlte Leistungen sogar zurückfordern, weil die Behördern bei Heirat auf die Vergangenheit schließen und davon ausgehen, dass vor der Heirat auch schon eine eheähnliche Gemeinschaft und "Einstehensgemeinschaft" vorgelegen hat. Viele Grüße P.
Gib mal Deine Zahlen in diesen ALG II-Rechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
Falls Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft) lebst: Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.
Dieser Artikel ist zwar schon älter (2008), aber wohl immer noch aktuell:
"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php
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Falls Du darüber hinaus noch Fragen zu Hartz IV hast, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.
Möglicherweise steht Ihr Euch erstmal besser, wenn Ihr ein Jahr "auf Probe" zusammenlebt - lies dazu dies:
1 Jahr wohnen auf Probe
http://hartz.info/index.php?topic=64179.0
Auch wenn Ihr "auf Probe" zusammenzieht, muss es dem Jobcenter gemeldet werden.
Du musst eh gleich melden wenn sich bei dir persönlich etwas verändert.
Informiere das Job-Center ,was ihr vorhabt.
Nach der Heirat einen neuen Antrag stellen,da müsst ihr sowieso eure
Einnahmen offenbaren,dann wird neu berechnet und entschieden.
Wohngeld-Antrag auch gleich ordern und einreichen.
VG pw
Ja du musst es melden ,kann sein ,das es dann kein Geld mehr gibt vom Jobcenter.