Anspruch auf Kindergeld gestrichen. Geht das?
Hallo zusammen !
ich habe ein Brief von der Familienkasse bekommen. in der ersten Dezemberwoche hatte ich mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, sie hat mir gesagt, dass nur mein Ausbildungsvertrag fehlt. Den habe ich auch nach 2 Tagen abgeschickt. Alle Unterlagen haben gepasst. Die Woche habe ich jetzt diesen Brief erhalten. Dass ich meinen Pflichten nicht nachkommen konnte und dass das ein Defizit ist, weiß ich. Aber dürfen die mir den Anspruch einfach so verweigern?
Ich brauche dringend eure Hilfe.
LG Koala
5 Antworten
In dem Brief steht, dass ab August 2016 Kindergeld bewilligt wird. Für den Zeitraum davor ist ja begründet, warum kein Kindergeld bewilligt wurde: Einspruchsfrist versäumt und eine Änderung des Ablehnungsbescheides nach anderen Vorschriften ist wg. eigenen Verschuldens nicht möglich.
Hast du dein Lehrvertrag per Einschreiben gesendet? Also kannst du beweisen das du den Brief abgeschickt hast? Sonst umgehend die Sachbearbeiterin anrufen und die Situation erklären.
Aua, wichtige Dokumente sollten nachweisbar verschickt werden. Einfache Briefe sind dann einfach nicht da.
Meistens reicht ein Einwurfeinschreiben.
Ich kann die Unterlagen jetzt erneut per Einschreiben einschicken. Das ist kein Problem. Der Grund von der FK ist schwachsinnig.
Das kann verschiedene Gründe haben, der Antrag wurde noch nicht bearbeitet ,über den Feiertagen. Die Frist, wurde Versäumt. August - Dez.?Leider kenn ich die Fristen der Kindergeldkasse nicht, aber der Antrag gilt immer ab Antragstellung (komplett). Mal Anrufen das Aktenzeichen zur Hand haben, vieleicht geben die am Telefon Auskunft.Wenn der Antrag nicht Fristgemäß eingegangen ist dürfen die, die müssen sogar das Kindergeld Einbehalten. Eventuel muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Mit Gruß
Bley 1914
Ich hab das Bild vergessen
So wie ich es verstehe: Dir ist Kindergeld ab Aug.2016 zugesprochen worden. Wurde schon gezahlt bzw. wird lfd. gezahlt`?
Für den vorherigen Zeitraum wird kein Kindergeld gezahlt, da schon ein endgültiger Bescheid ergangen ist. Du hast dennoch Einspruch eingelegt. Nun kannst du diesen Einspruch zurück nehmen oder aufrecht erhalten und erneut begründen oder Nachweise schicken.
Musst du nun wissen was du machen willst, Einspruch zurück nehmen, dann ist deren Bearbeitung des Vorganges (des Alten) zu Ende oder aufrecht erhalten, dann wird es wohl noch etwas Schriftwechsel geben.
Ob es Sinn macht den Einspruch aufrecht zu erhalten, keine Ahnung.
Wenn man nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, werden auch "falsche" Bescheide gültig.
ich habe anbei zu dem Brief ein Formular erhalten wo ich den Zuspruch endgültig ablehnen kann. Natürlich werde ich das nicht ausfüllen. Aber der Grund was die FK mir gestellt hat ist doch schwachsinnig.
ab August 16 bis dato wird mir das Kindergeld gezahlt. Seit September 14 bis dato(Juli17) bin ich Azubi.
-> Mein Anspruch von Sept14 - Juli16 wurde mich laut Brief gestrichen. Hierzu habe ich auch mein Ausbildungsvertrag eingeschickt. Laut FK-Kriterien passt alles. Mein Anspruch ist auch noch nicht verjährt.
Sie haben am 06. 12. 2016 , Einspruch eingelegt, gegen eine Entscheidung der Kindergeldkasse. Da dieser Einspruch noch nicht abgearbeitet ist, hängt alles Weitere in der Luft. Wenn sie so schnell wie Möglich wieder Kindergelt haben wollen, müssen Sie diesen Einspruch zurück ziehen, ansonsten bekommen sie erst wieder Kindergeld, wenn, dass, mit dem Einspruch geklärt ist.
eingeschickt ja, aber nicht per Einschreiben.