Kriege ich auch wenn ich meinen fwd vorzeitig abbreche entlassungsgeld?
Bin momentan als fwdl 7 beim bund und muss aus privaten Gründen vorzeitig abbrechen, 4 Monate habe ich bereits hinter mir und ich wollte fragen ob ich für diese 4 Monate auch bei vorzeitigem Abbruch entlassungsgeld kriege.
2 Antworten
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Bundeswehr
Wie Du bereits festgestellt hast, erhält man als FWD Entlassungsgeld und keine Übergangsbeihilfe/Übergangsgebührnisse.
Soweit mir bekannt ist, muss man dafür aber die Probezeit von sechs Monaten absolviert haben, um überhaupt Anspruchsberechtigt zu sein.
Nein (unter Vorbehalt).
Übergangsbeihilfe bekommt man erst ab 9 Monaten Dienstzeit (min 1,5 x deinem letzten Sold = die Einmalzahlung),
Übergangsgebührnisse bekommt man ab 4 Jahren Dienstzeit (min 7 Monate lang 75% des letzten Brutto).
MfG
VonFrohnhof