Ausbildung abbrechen. Arbeitslosengeld
Hallo, ich habe vor meine Ausbildung abzubrechen. Zu einem aus privaten Gründen zum anderen habe ich gemerkt das diese Ausbildung nicht ganz das is was ich mir vorstelle auch in hinsicht auf meine Zukunft. Ich habe jetzt das erste Jahr einer Altenpflegeausbildung hinter mir. Ich würde gerne ein Abendgymnasium besuchen um mein Abitur nachzuholen um danach zu studieren. Natürlich möchte ich in dieser Zeit auch arbeiten, bin auch schon fleißig am suchen aber wie man weiß ist das nicht immer ganz einfach. Jetzt ist meine Frage ob ich Arbeitslosengeld bekomme wenn ich die Ausbildung abbreche. Ich habe mal etwas über eine Sperre gelsen wenn man selbst kündigt. Wenn das stimmt, wie lange geht diese Sperre denn?
Danke schon für Antworten :)
4 Antworten
Ja, es gibt eine 3-monatige Sperre bei Eigenkündigung.
Um Arbeitslosengeld (ALG 1) zu bekommen muß man in den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Der Betrag errechnet sich aus dem bisherigem Einkommen.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/inhalt.html
Nie Nie nie selber kündigen!
Dann gibt es kein Arbeitslosengeld.
Rede mit Deinem Chef, die können Dich betriebsbedingt kündigen.
Mit denen kannst Du auch ausmachen, dass sie Dich wegen schlechter Leistungen o.ä. kündigen. Das darf aber nicht im Zeugnis stehen.
Kommt halt drauf an, ob die mit sich reden lassen.
stimmt so nicht ganz, kein Alg gibt es nur für drei Monate. Ab dem 2. Monat besteht grundsätzlich wieder Krankenversicherungschutz, falls Alg.1 Anspruch überhaupt besteht. Dazu müßten in den letzten zwei Jahren mind. 360 Kalendertage gearbeitet worden sein, auch unzusammen hängend.
Dann mach krank und zwar erst normale Probleme und dann auf geistig überlastet und aggressiv. Wenn Du auf der Arbeit Mist baust, können sie Deine Beurteilung versauen.
Das mit dem Krankmachen klappt aber immer :-))
Krankmachen klappt immer, ja, aber wenn dein chef ne F+++ ist, kackt er dich für Versicherungsbetrug an, was es nämlich ist. :)
Wieso Versicherungsbetrug?
Die sperre geht 3 Monate und ist volle 100% (regelsatz und miete / kosten für unterkunft und heizung) also alles fällt weg. Ich gehe davon aus, du bist unter 25? dann treifft das hier zu.
Lass dich im besten fall von deinem Fallmanager bei der Arge beraten, wie du am besten die situation änderst. Viel Erfolg
ja ich bin unter 25
Die Sperre ist nur im alg1. Sofort Alg.2 beantragen, da werden wenigstens die Kosten der Unterkunft bezahlt und evt. ein um ca. 30% gekürzter Regelsatz bezahlt. Für unter 25jährige können andere Regelungen gelten.
Nein, unter 25 erhälst du eine 100% Sanktion, wenn 1. du eine Ausbildung/Maßnahme/Job eigenständig kündigst, oder 2. du durch eigenverschuldet gekündigt wurdest.
Die idee mit dem kündigen lassen, ist allerdings klasse, die hätte mir damals sicher auch geholfen.
Das bedeutet ich bekomme gar nichts, nie ? Also auch nach 3 Monaten nicht
Doch nach Ablauf der Sakntion hast du ganz normal ein Recht auf ALG2 (sofern du weniger als 1 Jahr vercherungspflichtig beschäftigt warst).
Halt dich mal an tommys Antwort, versuche mit dem Chef zu reden, ein aufhebungsvertrag an dem was gedreht wird ist immer machbar. man kann so sauber aus der sache rauskommen.
3 Monate
Das wird wohl so nicht gehen. Mein Chef ist keiner mit dem man über sowas reden kann....leider