Kreditkarte droht mit Inkasso trotz Schuldnerberatung?
Hallo!
Ich bin seit Mitte April Hartz IV Empfänger und konnte daher meine Raten bei dem Kreditkartenunternehmen nicht mehr zahlen, bzw. ich hätte es noch bis Juni gekonnt, aber das spielt wohl keine Rolle mehr.
Anfang April hatte ich meinen ersten Termin bei der Schuldnerberatung, der durch das Jobcenter vermittelt wurde. Die SB ist von der Verbraucherzentrale. Beim ersten Termin sagte mir der Bearbeiter, was ich noch an Unterlagen bringen muss und dass ich den eingezogenen Betrag vom Kreditkartenunternehmen für diesen Monat zurückbuchen lassen soll, da ich eh schon wenig Geld hätte. Ich habe die Unterlagen gebracht und den Betrag zurückgebucht. Kurz danach kam schon ein Schreiben von dem Kreditkartenunternehmen. Ich ging aber davon aus, dass sich jetzt der Schuldenberater mit denen in Verbindung setzt und mich dann bald anschreibt, damit er mit mir den Stand bespricht. Das ist nicht passiert.
Nächsten Monat wurde wieder zurückgebucht und es kam wieder ein Brief. Dann schrieb ich erst per Mail an meinen Schuldenberater - keine Reaktion. Zwei Tage später ging ich persönlich hin (inzwischen war es Anfang Juni) und er meinte, er hätte die Unternehmen noch nicht angeschrieben, weil von mir die Unterlagen nicht vorliegen würden. Dabei hatte ich die in Kopie dort schon im April abgegeben! Er meinte dann, ich sollte die Unterlagen nochmal per Mail schicken, was ich auch umgehend gemacht habe. Ich bekam keine Rückmeldung bis sich wieder das Kreditkartenunternehmen diesen Monat gemeldet hat, den gesamten Betrag eingefordert und eine Frist gesetzt hat. Ich war völlig aufgelöst und habe nochmal mit dem Schuldenberater telefoniert, der meinte, von mir wären keine Unterlagen da. Da bin ich aus allen Wolken gefallen! Ich habe ihm erklärt, dass ich die Unterlagen geschickt habe. Er wollte nochmal nachschauen und sich drum kümmern. Das war letzte Woche. Ich habe dann noch eine verzweifelte Mail an die SB geschrieben und dann kam von ihm der Anruf, er hätte die Unterlagen gefunden und die Gläubiger angefaxt. Das war letzten Montag. Ich hatte vom Kreditkartenunternehmen eine Frist bis zum 25.07.2016.
Vom Schuldenberater habe ich natürlich wieder nichts gehört, dafür habe ich heute einen Brief von der Inkasso im Briefkasten. Der gesamte Betrag von 4.000 € + 500 € Inkasso-Gebühr soll innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.
Ich bin langsam echt am Ende mit meinem Latein! Hätte sich die Inkasso nicht vermeiden lassen, wenn der SB sich drum gekümmert hätte? Muss ich dann überhaupt die Gebühren zahlen, obwohl es dann von mir unverschuldet zu einem Inkassoverfahren gekommen ist? Brauche ich einen Anwalt? Fragen über Fragen ... :(
Entschuldigt den langen Text ... Ich werde wohl auch gleich nochmal zu meinem Schuldenberater gehen.
Grüße!
3 Antworten
Bei dem kk unternehmen läuft das halt automatisiert ab.
Die inkassokosten kannst du knicken
Für den schuldnerberater sind das gewohnheitsbedingt alte hüte
Evtl hätte er Dich auf den Ablauf etwas mehr vorbereiten können
Ignoriere einfach das Inkasso und lass den Schuldnerberater machen. Die Inkassogebühren sind in solchen Fällen nicht durchsetzbar. Ob der Schuldnerberater sich nun zeit gelassen hat oder nicht, ist nicht ganz so relevant.
Fürs eigene gewissen kannst du auch das Inkasso anschreiben. Nach dem Motto "Sie wollen sich bitte an Schuldnerberatung XYZ wenden und es unterlassen, mich direkt anzuschreiben."
Wenn man doch ein finanzielles Problem hat und bei einer Schuldnerberatung ist, dann geht man doch persönlich dorthin und übergibt die Unterlagen persönlich dem Sachbearbeiter und erkundigt sich persönlich nach dem Stand der Dinge. Und das Ganze halt regelmäßig.
Wieso ist das Inkasso unverschuldet? Du hast deine schulden nicht gezahlt und derGgläubiger wendet sich nun an ein Inkassounternehmen. Das ist vollkommen in Ordnung. Das du bei einem Schuldnerberater bist, heisst ja nicht, dass du deine Schulden nicht zahlen brauchst. Der Schuldnerberater versucht nur, mit deinem Gläubiger etwas auszuhandeln.
bist du dir da sicher? soweit ich weiss, gilt das nur wenn bereits mit dem gläubiger verhandelt wird. das ist aber, wenn ich alles richtig verstanden habe, bisher nicht passiert.
Mepeisen liegt richtig
Gerichte streichen diese Gebühren zunehmend oder dezimieren erheblich
Nein, ist es nicht. Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar.