Habe ein Inkasso schrieben von Paypal bekommen was soll ich tuen?
Ich habe vor kurzem eine E-mail von einer Inkasso-Firma : KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , bekommen weil ich im Minus bin derzeit noch aber es morgen so schnell wie möglich bezahlen werde auf Paypal ( betrag -31,90 ) . Meine Frage ist was soll ich mit dieser Inkasso Rechnung machen die wollen von mir 113,55 € ?!?!
7 Antworten
Zahle umgehend Deine Schulden bei Paypal!
Hebe die emails / Briefe von KSP auf, auf reagiere nicht. Wenn Deine Schulden bei Paypal gezahlt sind, sollte es das gewesen sein.
Danach lässt Du Dein Paypal-Konto ruhen, bis Du volljährig bist., denn:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#int_2
2. PayPal-Konto – Anmeldung und Kontotypen2.1 Anmeldung.
Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines
PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz
bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben. Sie bestätigen uns hiermit
außerdem, dass Sie nicht im Namen eines Dritten oder für Rechnung eines
Dritten handeln, es sei denn Sie eröffnen das Konto für und im Auftrag
des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind. Wenn Sie nicht im Auftrag
des Unternehmens handeln, bei dem Sie angestellt sind, dürfen Sie das
Konto nur für sich selbst eröffnen.
Dieses Konto läuft nicht über mich das läuft über meine Mutter deshalb , soll ich ein Musterbrief nicht an diese Firma schreiben ?
Würde ich nicht, denn Du hast nur "eine E-mail " erhalten. Ausserdem kannst Du den Brief nicht schreiben, denn "das läuft über meine Mutter".
Du hast Schulden bei Paypal zahle diese. Bis dahin stimme ich mit ExInkassoMA überein.
Lies bitte noch den Kommentar von Kevin1905: "Es gibt keinen Grund KSP zu bezahlen.
Es gibt nicht eine Klage seitens KSP, wenn die Hauptforderung bezahlt also das Paypal-Konto ausgeglichen wurde."
Warum solltest Du bzw. Deine Mutter an KSP schreiben, wenn bezahlt wurde. Und sollte die Forderung einmal per Brief eintreffen, dann eröffnest Du eine neue Frage.
Ich schiebe noch mal nach, weil mir aufgefallen ist, dass wir alle nicht klar ausgedrückt haben, die wir Dir raten die Paypal-Forderung zu zahlen, dass die Zahlung an Paypal erfolgen soll!
Paypal ist Dein Geschäftspartner, nicht die Anwaltskanzlei KSP.
Und noch ein Rat von mir, lass danach das Paypal-Konto ruhen. Ich zitiere aus meiner Antwort: "Sie bestätigen uns hiermit außerdem, dass Sie nicht im Namen eines Dritten". Damit handelt Ihr vertragsbrüchig gegenüber Paypal und auch das kann von Seiten Paypal unangenehm werden.
Legst Du wert darauf auch künftig paypal zu nutzen ?
Falls ja dann zahl die Hauptforderung 31,90 und gut ist
Klingt kurios ist aber so :
Inkassogebühren (Infoscore) und sogar Rechtsanwaltsgebühren (ksp) sind im Zusammenhang mit paypal nicht durchsetzungsfähig und sind noch nie (!) expl eingeklagt worden
ICH würde die Forderng schriftlich gegenüber KSP zurückweisen
Etwa so
"...Sehr geehrtes KSP Team - ich weise
die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie
Ihres Inkassopartners werden zu keiner Zahlung führen - einen
gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der
Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
....un mich trotzdem auf weitere böse briiefe einstellen
Einen gerichtlichen Mahnbescheid würde ich begründungslos und vollumfänglich widerprechen
Inkassogebühren sind im Zusammenhang mit PayPal nicht durchsetzungsfähig. PayPal ist ein Zahlungsdienstleister und benötigt keine Hilfe eines Inkassobüros. Zudem gehört KSP zum Firmenkomplex dazu.
Die Inkassogebühren werden folgerichtig auch nicht eingeklagt.
Heißt für dich: PayPal-Konto ausgleichen, evtl. 5€ pauschal draufschlagen und die Sache ist aus der Welt.
Hab mich vertan, zum Komplex von PayPal gehören sie nicht dazu, aber faktisch sind die das Hausinkasso.
Man sollte es mit den Schulden nicht soweit kommen lassen, daß ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden muß. Die wollen ja auch verdienen und schlagen dann noch ordentlich Gebühren drauf. Ich weiß jetzt nicht, ob zu dem offenen Betrag noch weitere Forderungen von paypall dazukommen, aber ich habe mal indnen Inkassogebührenrechner 31,90 eingegeben Die dürfen dir demnach eigentlich maximal 58,50 als Gebühr in Rechnung stellen. Das heißt, sie dürften von dir maximal 83,54 kassieren, wenn die Forderung von paypall wirklich nur 31,90 beträgt und nicht schon noch Mahngeführen aufgelaufen sind.
Der inkassogebührenrechner hat einen Haken denn er gibt immer nur das maximal Erlaubte an Gebühren wieder ;)
Lt Dieser Kanzlei (siehe Link) wären z.b nur 15 € plus 3 € Auslagenpauschale zu zahlen :
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Außerdem ist KSP eine "echte" Anwaltskanzlei und kein Inkassobüro
Trotzdem werden diese Gebühren selbst im Verzugsfall nicht eingeklagt
Ja, der Rechner gibt nur das maximal erlaubte an. Aber in dem Fall hier übersteigt die Forderung ja das maximale deutlich.
Den letzten Satz habe ich jetzt nicht verstanden
Wieso wird nicht reagiert, wenn das Paypal Konto im Minus ist ? Paypal hat mit Sicherheit darauf hingewiesen das Konto auszugleichen .
Paypal ist eine Bank ,Du hättest auch mit Paypal telefonieren können und sagen Du gleichst das Konto in den nächsten Tagen aus . Die sind freundlich , hilfsbereit und entgegenkommend .
Wird nicht reagiert kommt ganz schnell Inkasso .
KPS Inkasso geht rigoros vor .
Aber dennoch lese das :
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=391407&ccheck=1
Ich wollte es direkt morgen überweisen , soll ich dann erst morgen anrufen nach der überweisung und einfach sagen das ich es bezahlt habe denkst du die können die Inkasso Gebühren zurück ziehen ?
Paypal hat mit den Inkasso kosten nichts zu tun
Was soll machen nach Ihrer Meinung ?
Paypal ausgleichen und die inkassoforderung :
Es gibt keinen Grund KSP zu bezahlen.
Es gibt nicht eine Klage seitens KSP, wenn die Hauptforderung bezahlt also das Paypal-Konto ausgeglichen wurde.
Kannst du mir Bitte einen Link oder die Quellenangabe schreiben
Ich zweifel nicht , ich frage aus interesse habe Google durchforstet , aber leider nichts gefunden
Ich zweifel nicht , ich frage aus interesse habe Google durchforstet , aber leider nichts gefunden
Das liegt wahrscheinlich daran, dass sich in den Urteilsdatenbanken keine durchgezogene Klage seitens KSP/PayPal finden lässt. Wo nichts ist, gbts auch keine Ergebnisse ;)
Danke , dann weiß KPS ja, das sie vor Gericht keine Change hätten. Auch das ist gut zu wissen
Ich habe mal das Stichwort "Inkasso" dazugesetzt, damit die entsprechendn Spezialisten sich hier äussern.