Wie ist das korrekte Vorgehen, wenn Kratzer am Auto festgestellt werden?

8 Antworten

In der Schweiz ist zwar so ziemlich alles und jedes irgendwie reguliert. Und kaum jemand fährt mit einem verkratzten Auto herum. Trotzdem ist es meines Wissens nicht verboten.

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 11:49

Mir gefällt es aber nicht, darum möchte ich es gerne gemacht haben...

PunkExpert7  15.10.2015, 12:26
@JasminaAlthaus

Und ? Wer hindert dich daran es reparieren zu lassen ? Und was soll dann die Frage ?

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:21
@PunkExpert7

Für etwas Geld zu bezahlen, dass man nicht verursacht hat? Ich denke dann lass ich es erstmal bleiben und mache vor einem allfälligen Verkauf eine Generalüberholung - denn wer kann garantieren, dass mir morgen nicht jemand anderes nochmals das Auto zerkratzt?

Wie bist Du denn versichert? Vollkasko? Je nach Tiefe der Kratzer würde ich es zunächst mit Watt und Poliermittel versuchen. Welche Versicherung soll es ansonsten bezahlen?

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 11:55

Poliermittel habe ich leider nicht Zuhause. Nur die weisse Farbe (damals vom Garagenbetrieb zum Kauf erhalten), aber die macht Flecken, ist also nicht der selbe Farbton (weiss ich von einem früheren Vorfall)

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 11:53

Muss ich nachschauen Zuhause ;-) Dachte an Auto- oder Haftpflicht. Aber der Verursacher ist ja leider nicht bekannt.

So, habe den Schaden meiner Autoversicherung gemeldet und das ist die Auskunft: Kratzer gelten als Parkschaden und werden nur von der Vollkasko übernommen! Diese ist für bis zu 3-jährige Autos möglich. Meines ist also zu alt dafür( 6). Werde mir von Werkstätten Offerten machen lassen und selber beheben, wenn auch nicht grad jetzt (erst vor einem Verkauf).

Ggf. falls würd ich Anzeige gegen Unbekannt machen. Denn sollte der Schaden durch ein anderes Auto entstanden sein, dann kann es auch passieren, dass jemand anderes gegen dich klagt, weil du angeblich einen Schaden am Auto verursacht hast. Mit einer Anzeige beugst du dem vor.

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 11:51

Da die Person sich aus dem Staub gemacht hat, denke ich das nicht. Und wenn, kann/soll das ein Sachverständiger nachvollziehen und prüfen. Da habe ich keine Angst.

Ich weiß nicht genau, wie das in der Schweiz ist. Aber rein theoretisch wäre das Fahrerflucht, wenn du weißt, wann und wo das passiert ist, solltest du die Polizei einschalten, manchmal gibts ja Kameras, auf Parkplätzen, die die Polizei auswerten kann und da sieht man dann vielleicht den Parkrämpler.

solltest du jedoch keine Zeit und keinen ort haben, dann bleibt dir nichts übrig, als es selbst zu zahlen. Denn du hast bei einer Vollkaskoversicherung, die solche Schäde abdeckt i.d.R. immer eine Selbstbeteiligung, damit genau solche Schäden nicht andauernd gemeldet werden und von denen bezahlt werden. Die Selbstbeteiligung ist dann meist so ca. 150 / 300€ und die Reparatur ist dann ca. 350€ oder so, so dass es sich einfach nicht lihnt es über die Versicherung abzuwickeln. Aber ansonsten einfach nen Kostenvoranschlag machen und je nach Kosten bei der Versicherung anfragen, wie sich das verhält

JasminaAlthaus 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:19

Danke, leider habe ich nur Teilkasko und weiss nicht wann/wo es passiert ist. Benutze nicht jeden Tag meinen Kofferraum und schaue so genau nach. Zudem war ich in der Zeit grad noch urlaubsabwesend. Kann also Zuhause in der Garage oder beim Einkaufen in der Garage passiert sein.