Krankgeschrieben - trotzdem zu einer Feier?
Ich hätte mal eine rein hypothetische Frage: Ein Arbeitnehmer ist seit nun fast 2 Wochen wegen eines Virusinfekts krankgeschrieben. Nach Nun anderthalb Wochen tätigt er Erledigungen, geht spazieren, fährt etwas Fahrrad oder setzt sich irgendwo am Wasser in die Sonne. Darf der Arbeitnehmer das? Und wie sieht es zum Beispiel mit einer Feier aus? Darf der Arbeitnehmer kurz vor Ende der Krankschreibung zu einer? Wahrscheinlich nicht wenn er darauf aus ist zu saufen und zu tanzen. Logisch. Aber wenn er nur mit Freunden da ist, um mal wieder ein bisschen raus und auf die Beine zu kommen?
Das interessiert mich gerade irgendwie. Denn ich habe gelesen, dass es immer auf den Grund und was der Arbeitnehmer dort tut ankommt... Ich wäre jetzt nämlich davon ausgegangen, dass man als Arbeitnehmer das wichtigste machen darf. Alles andere wäre aber Tabu, aber ich habe gelesen, dass alles in Ordnung ist, solange es der Genesung nicht schadet.
12 Antworten
Da haste richtig gelesen.
Alles was der Genesung nicht im Weg steht, darf man machen.
Für mich wäre wichtig was der Arzt sagt.
Auf diesem kann man sich immer berufen.
Man darf alles machen, was eine Genesung nicht verhindert. Bei einem Virusinfekt (Erkältung?) ist es sogar gut, an die frische Luft zu gehen, Fahrrad zu fahren, sich in die Sonne zu setzen.
Das mit der Feier ist so ein Grenzfall. Ein Arbeitgeber könnte da mit dem Argument kommen: Wer feiern kann, kann auch arbeiten kommen.
Ein klassisches Beispiel für etwas, was man nicht darf bei einer Krankschreibung ist: Wegen Rückenschmerzen, Ischias, Hexenschuss usw. krank geschrieben sein und dann im Garten umgraben oder jemandem bei einem Umzug helfen.
Vor 1 oder 2 Jahren gab es so einen Fall, dass jemand wegen Hexenschuss krankgeschrieben war und dann seine Braut am Hochzeitstag zu Hause über die Schwelle getragen hat. Dummerweise hat er Fotos davon auf Facebook gepostet und ist dann entlassen worden.
Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seine Genesung nicht gefährdet.
Also darf er einkaufen uund spazieren gehen - und wenn er nicht mehr ansreckend ist, auch mit Freunden feiern.
Du darfst alles machen, was die Genesung nicht verhindert oder behindert.
Daher kommt es auf die Erkrankung und die geplante Tätigkeit an ob es erlaubt ist oder nicht.
Die nötigsten Tätigkeiten im Alltag wie zum Arzt fahren, Einkaufen usw. sind aber immer erlaubt, da man diese ja zwangsweise machen muss.
Sich zu betrinken sollte aber immer verboten sein, da es sehr schlecht für den Körper ist und daher eben die Genesung behindert. Mir fällt zumindest nichts an wo man das rechtfertigen könnte.
Muss man wegen einem schweren Infekt Medikamente nehmen die Arbeit unmöglich machen, kann ein Spaziergang an der frischen Luft aber durch aus positiv sein. Ebenso bei bestimmten Rückenproblemen. Da ist moderate Bewegung oft viel besser als nur im Bett zu liegen.
Ich persönlich würde je nach Art der Krankheit Feiern meiden, einfach weil es nicht gut wirkt wenn man gesehen wird. Da kommen evtl. schnell Gerüchte auf. Mit einem Bandscheibenvorfall zur Hochzeit der Schwester ist aber wieder was anderes, als mit starker Erkältung und Freunden im Biergarten zu sitzen.
Wir hatten in der Firma einen Fall, da war eine Kollegen wegen Krebs seit ein paar Wochen krankgeschrieben und wurde beim abends ins Musical gehen gesehen, von einem Kollegen der nicht wusste was sie hat. Der hat das dann in seiner Abteilung direkt weiter erzählt, dass sie ja scheinbar nicht so krank sein kann wenn sie gut gelaunt gemütlich abends weg geht und das wegen sowas nun seine Arbeit im Projekt nur verzögert weiter geht. Von den Gerüchten das sie nur so tut als sei sie krank haben wir erst später erfahren, nur klar gestellt das sie wirklich krank ist und vermutlich die nächsten Monate nicht wieder kommt, was sie habe gehe die Leute nichts an. Das Gerücht hat sich aber noch lange gehalten, besonders in Abteilungen mit denen sie nur wenig zu tun hatte und die daher nicht wussten, dass sie durchgehen und nicht immer mal wieder krank war...