Bin ich während der Antragstellung- Zeit noch krankenversichert?
Hallo, ich brauche dringend hilfe. habe versucht mein problem selbst zu lösen, habe es leider nicht geschafft.
bin ab 01.08.11 arbeitslos. mein antrag auf arbeitslosengeld konnte ich noch nicht abgeben, weil meine arbeitsbescheinigung noch nicht ausgefüllt worden ist und weil ich meine steueridentifikationsnummer noch nicht weiß. ich soll mein antrag bis 11.08 abgeben, ich denke mal dass ich das noch schaffe. nun meine frage: bin ich überhaupt bis antragstellung also bis 11.8 noch krankenversichert? weil ich werde am 02.08 aus gesundheitlichen gründen an der nase operiert und ich frage mich ob die kosten von der krankenkasse übernommen werden können, da ich ja noch kein arbeitslosengeld bekomme. oder muss ich das alles selber bezahlen??? ich bin sehr durcheinander..
4 Antworten
Hallo,
wichtig ist, dass man sich vor dem 1.8. persönlich arbeitslos meldet. Die Antragstellung und die spätere Bewilligung sind nicht entscheidend.
Teilweise sprechen die Krankenkassen eine offizielle Stundung bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur aus. Am besten mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
Gruß
RHw
Wenn die Arbeitsagentur das Datum der persönlichen Meldung vermerkt hat, z.B. auf dem Antragsformular, reicht das aus.
hmm..dann schau ich mir mein antrag mal an. danke :)
Gerne.
Wenn man bisher krankenversicherungspflichtig ist, hat man nach § 19 SGB V noch 1 Monat Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, also bis zum 31.8.2011.
Wenn man freiwilliges Mitglied der Krankenkasse ist (Bruttoverdienst über 49500 Euro im Jahr), bleibt man ab 1.8. freiwilliges Mitglied der Krankenkasse.
Eine Info an die Krankenkasse ist aber auf jeden Fall sinnvoll.
Danke für den Stern!
Hallo!
Grundsätzlich hast du eine 4-wöchige Nachversicherung in der Krankenversicherung. den genauen Paragraphen kann ich dir gerade nicht sagen, aber keine Sorge, du bist krankenversichert.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, ab dem Zeitpunkt, wo du die Voraussetzungen nach §118 SGB III erfüllst. Wann du genau den Antrag abgibst, ist irrelevant, du wirst das Arbeitslosengeld ja am letzten Werktag des Monats für den August bekommen, und zwar für den ganzen Monat und nicht nut ab 11.8, auch wenn du da den Antrag abgegeben hast.
danke sehr :)
Ja, das bist Du. Wenn Du den Antrag am 11.08. abgibst, wird quasi rückwirkend für August der KV-Beitrag vom Arbeitsamt gezahlt.
vielen dank für die schnelle antwort
Da du ja bis zum 31.7. noch versicherungspflichtig arbeitest, bist du weitere 4 Wochen "nachversichert". Du brauchst deiner Krankenkasse nur zu belegen, dass du den Antrag auf AlG gestellt hast. Übrigens kannst du fehelende Bescheinigungen ohne weiteres nachreichen. Selbst zahlen musst du nichts.
danke für die antwort :)
ich hatte mich vorher persönlich arbeitssuchend gemeldet und gesagt dass ich ab 1.8 arbeitslos werde. an dem tag habe ich den antrag bekommen. muss ich noch einmal persönlich dort hingehen um mich diesmal arbeitslos zu melden?