Krankenkassenbeitrag auf ausländische Renten
Ich wohne in Deutschland und werde zukünftig Rente aus Deutschland und aus Luxemburg beziehen.Muß ich als Pflichtversicherter für die luxemburger Rente in Deutschland KK Beitrag bezahlen ?
3 Antworten
Du zahlst jeweils 10,05 % von der Bruttorente Krankenkassenbeitrag. Bei der deutschen Rente wird es autom. abgezogen. Die Lux.-Rente wird dir Brutto überwiesen, deine KK zieht davon,mit der Du dich in Verbindung setzen mußt, den Betrag ein. Deine KK-Beitrage von Lux. kannst Du bei der Einkommensteuererklärungabsetzen.
Ja, siehe dazu § 229 SGB V
Noch zahltst du nur auf deine deutsche Rente den Krankenkassenbeitrag. Die Beitragspflicht soll bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf alle Einkunftsarten ausgedehnt werden. Das wird zwar schon lange projektiert, aber man fürchtet in dem Fall den Wähler.
Dann nehme ich schon an, dass der Kollege von der BEK da näher am Laufenden ist.
Nach Auskunft eines Versicherungsvertreters der BEK ist auch für die Luxemburger Rente in Deutschland Krankenkassenbeitrag zu zahlen uns sogar in voller Höhe von 14,9% da die Rentenversicherung keinen Anteil zahlt. Was ist jetzt richtig bzw. falsch?