Hinterbliebenen Rente von Dänemark?
Guten Tag , am Wochenende ist mein Opa verstorben. Da wir dicht an der dänischen Grenze wohnen hat er damals auch in Dänemark gearbeitet und daher auch noch zu der Rente aus Deutschland Rente aus dänemark bezogen. Jetzt ist die frage bekommt meine Oma wie aus Deutschland eine Hinterbliebenden Rente auch aus Dänemark ? Nächster Schritt wäre natürlich einfach mal rüber zu fahren und zu fragen aber vllt kann ins hier ja jemand weiter helfen ? Also Hinterbliebenden Rente aus dänemark nach Deutschland ? Gibt es das oder herschen dort andere gesetze ? Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
Mein Opa bekam eine zusätzliche Rente aus Österreich (wird dort Pension genannt), weil er dort einige Zeit gearbeitet hatte, bis zu seinem Tod monatlich überwiesen.. er hat meine Oma allerdings um Jahre überlebt. Im Falle dessen wenn er vor ihr gestorben wäre, hätte sie eine Hinterbliebenenrente meines Wissens nach bekommen (da hat er sich mal informiert), aber es mussten bestimmte Kriterien dafür erfüllt werden dass meine Oma eine solche Rente bekommen hätte für den Opa.
Ich würde mich mal bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. die haben Prospekte darüber, mein Opa hatte für das Österreichthema zumindest einiges dort angefordert & bekommen was ihm half..
Hoffe ich konnte helfen!
Alles Gute!
Hej Hanson02,
grundsätzlich könnte Deine Grossmutter wie in Deutschland einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (= Ægtefællepension) aus Dänemark haben. Falls Du Dänisch sprichst, kannst Du dazu unter den beiden folgenden Links nachlesen.
borger.dk/Sider/Aegteskab-registreret-partnerskab-og-pension.aspx
ast.dk/born-familie/aegteskab-og-skilsmisse/retsvirkninger/aegtefaellers-pensioner/aegtefaellepension-ved-dodsfald
Allerdings ist die dänische Pensionsregelung doch anders und deutlich komplizierter aufgebaut als in Deutschland. Sie kann aus mehreren Bausteinen mit unterschiedlichen Regelungen bzgl. einer Hinterbliebenenrente bestehen.
Daher empfehle ich Dir, deswegen tatsächlich selbst einmal in Dänemark vorstellig zu werden oder vorab mit einem dänischen Amt nahe der Grenze Kontakt aufzunehmen, also z. B. Tønder Kommune oder Sønderborg Kommune (siehe Links).
toender.dk/Kontakt.aspx
sonderborgkommune.dk/soenderborg-kommune/kontakt-soenderborg-kommune
Viel Glück und liebe Grüsse
Achim
http://www.pendlerinfo.org/index.php?id=449
Ehegatten von Grenzpendler können jedoch die erworbenen Rentenansprüche des Grenzgängers übertragen bekommen, wenn sie selbst nicht im gleichen Zeitraum versichert waren. Zur Auszahlung kommen diese Rentenansprüche jedoch erst, wenn der Hinterbliebene selbst das gesetzliche Rentenalter in Dänemark erreicht hat.
Vlt. findest Du da erste Informationen.
Ja, da gibt es andere Gesetze. Es ist nämlich ein anderes Land. ;-)
Da müsst ihr tatsächlich in Dänemark nachfragen.