Hinterbliebenen Rente von Dänemark?

4 Antworten

Mein Opa bekam eine zusätzliche Rente aus Österreich (wird dort Pension genannt), weil er dort einige Zeit gearbeitet hatte, bis zu seinem Tod monatlich überwiesen.. er hat meine Oma allerdings um Jahre überlebt. Im Falle dessen wenn er vor ihr gestorben wäre, hätte sie eine Hinterbliebenenrente meines Wissens nach bekommen (da hat er sich mal informiert), aber es mussten bestimmte Kriterien dafür erfüllt werden dass meine Oma eine solche Rente bekommen hätte für den Opa.

Ich würde mich mal bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. die haben Prospekte darüber, mein Opa hatte für das Österreichthema zumindest einiges dort angefordert & bekommen was ihm half..

Hoffe ich konnte helfen!

Alles Gute!

Hej Hanson02,

grundsätzlich könnte Deine Grossmutter wie in Deutschland einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (= Ægtefællepension) aus Dänemark haben. Falls Du Dänisch sprichst, kannst Du dazu unter den beiden folgenden Links nachlesen.

borger.dk/Sider/Aegteskab-registreret-partnerskab-og-pension.aspx

ast.dk/born-familie/aegteskab-og-skilsmisse/retsvirkninger/aegtefaellers-pensioner/aegtefaellepension-ved-dodsfald

Allerdings ist die dänische Pensionsregelung doch anders und deutlich komplizierter aufgebaut als in Deutschland. Sie kann aus mehreren Bausteinen mit unterschiedlichen Regelungen bzgl. einer Hinterbliebenenrente bestehen.

Daher empfehle ich Dir, deswegen tatsächlich selbst einmal in Dänemark vorstellig zu werden oder vorab mit einem dänischen Amt nahe der Grenze Kontakt aufzunehmen, also z. B. Tønder Kommune oder Sønderborg Kommune (siehe Links).

toender.dk/Kontakt.aspx

sonderborgkommune.dk/soenderborg-kommune/kontakt-soenderborg-kommune

Viel Glück und liebe Grüsse

Achim

http://www.pendlerinfo.org/index.php?id=449

Ehegatten von Grenzpendler können jedoch die erworbenen Rentenansprüche des Grenzgängers übertragen bekommen, wenn sie selbst nicht im gleichen Zeitraum versichert waren. Zur Auszahlung kommen diese Rentenansprüche jedoch erst, wenn der Hinterbliebene selbst das gesetzliche Rentenalter in Dänemark erreicht hat.

Vlt. findest Du da erste Informationen.

 

 

Ja, da gibt es andere Gesetze. Es ist nämlich ein anderes Land.  ;-)

Da müsst ihr tatsächlich in Dänemark nachfragen.