Krankengeld eingestellt / rechtliche Frage?
Hallo Ihr Lieben,
Das Krankengeld einer Freundin wurde eingestellt, da sie MDK gesund geschrieben hatte, trotz schwerer Erkrankung. Widerspruch läuft.
Meine Frage, wenn Sie gesundgeschrieben wurde, müsste sie arbeiten. Tut sie nicht, da sie weiter krankgeschrieben wird. Nur was sagt der Arbeitgeber? Wäre es nicht erbrachte Arbeitsleistung? Sie arbeitet im Öffentlichen Dienst / Sozialamt.
Danke für Eure Antworten.
Lg
2 Antworten
Erfahrungen habe ich hier keine, nur dies gefunden
https://www.doctors.today/a/konfliktfeld-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-1608460
Zu einem Sozialrechtler würde ich auf jeden Fall - zwecks Widerspruch gegen Gutachten MDK, Gutachten einfordern, eigene Unterlagen evtl auch anderer Ärzte zusammen stellen. Dies ist kein Kampf welchen man alleine führen sollte.
Zum behandelnden Arzt - zur Unterstützung wie in dem Artikel beschrieben
Dem AG evtl anbieten zum Betriebsarzt/ Amtsarzt zu gehen.
Beim AG die Interessenvertretung informieren, wenn der AG nicht mehr in der Lohnfortzahlung ist - muss es Möglichkeiten geben diesen AN zB auf unbezahlte Freistellung zu buchen - aber trotzdem die ununterbrochene AU nachweisen! Unentschuldigtes Fehlen - nun es würde bei der Leitung eines Sozialamt in mein momentanes Bild passen... Je näher der AG an sozial, christlich, kirchlich - desto menschenunwürdiger sein Verhalten gegenüber dem AN.
Sofern ein GdB vorliegt- evtl noch Integrationsamt einschalten.
Je nach Vertrauen in den AG ihn in puncto Arzt um Unterstützung bitten - auch der AG kann meines Wissens ein weiteres ärztliches Gutachten verlangen.
Bleibt noch das Problem Versicherungsschutz -keine Ahnung , wer hier nun zuständig ist. Vielleicht vorsorglich noch beim Jobcenter informieren.
Beim BEM - ein Weg zur stundenweise Wiedereingliederung, evtl eine Option, wenn der Arbeitsplatz zB nicht zur Erkrankung passt- der AG aber mögliche Stellen hat, welche besser wären
Sofern eine volle Erwerbsminderung das Ziel ist - nicht der richtige Zeitpunkt ein BEM anzubieten.
Das wird bis zur Entschgeidung über den Widerspruch eine Hängepartie für Deine Freundin, weil die Krankenkasse muss sich an das Ergebnis der MDK-Begutachtung halten.
Der Arbeitgeber muß sich allerdings da auch neutral verhalten und die Entscheidung im Widerspruchsverfahren abwarten.
Deine Freundin sollte sehen, daß sie den Arzt mit ins Boot holt.
DogDiego
Ich riet ihr ebenfalls, die behandelnden Ärzte ins Boot zu holen, einen Bericht verfassen zu lassen, denn die Ärzte schreiben Sie ja weiterhin krank.
Der Arbeitgeber sagte ihr vor einigen Minuten sie würden nur auf die Aussage des MDK zählen, ergo Problem, denn der sagt sie könne arbeiten. Find ich voll daneben, zumal ein Widerspruch läuft und ohne Klärung kann man eben nicht entscheiden.
Ich riet zum Anwalt, nicht nur gegen sie Kasse, sondern zur Not auch gegen den Arbeitgeber.
Danke für Deine Antwort.
Vielen Dank, klasse Infos. Dass mit dem Amtsantritt ist guter Tipp. Ich riet zum BEM. Anwalt wurde eingestellt, Widerspruch gestellt. Alle Ärzte sagen, dass der MDK wieder mal eine komplettes falsches Gutachten erstellt hat.