Krankengeld eingestellt / rechtliche Frage?

2 Antworten

Erfahrungen habe ich hier keine, nur dies gefunden

https://www.doctors.today/a/konfliktfeld-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-1608460

Zu einem Sozialrechtler würde ich auf jeden Fall - zwecks Widerspruch gegen Gutachten MDK, Gutachten einfordern, eigene Unterlagen evtl auch anderer Ärzte zusammen stellen. Dies ist kein Kampf welchen man alleine führen sollte.

Zum behandelnden Arzt - zur Unterstützung wie in dem Artikel beschrieben

Dem AG evtl anbieten zum Betriebsarzt/ Amtsarzt zu gehen.

Beim AG die Interessenvertretung informieren, wenn der AG nicht mehr in der Lohnfortzahlung ist - muss es Möglichkeiten geben diesen AN zB auf unbezahlte Freistellung zu buchen - aber trotzdem die ununterbrochene AU nachweisen! Unentschuldigtes Fehlen - nun es würde bei der Leitung eines Sozialamt in mein momentanes Bild passen... Je näher der AG an sozial, christlich, kirchlich - desto menschenunwürdiger sein Verhalten gegenüber dem AN.

Sofern ein GdB vorliegt- evtl noch Integrationsamt einschalten.

Je nach Vertrauen in den AG ihn in puncto Arzt um Unterstützung bitten - auch der AG kann meines Wissens ein weiteres ärztliches Gutachten verlangen.

Bleibt noch das Problem Versicherungsschutz -keine Ahnung , wer hier nun zuständig ist. Vielleicht vorsorglich noch beim Jobcenter informieren.

krikoku123 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 19:56

Vielen Dank, klasse Infos. Dass mit dem Amtsantritt ist guter Tipp. Ich riet zum BEM. Anwalt wurde eingestellt, Widerspruch gestellt. Alle Ärzte sagen, dass der MDK wieder mal eine komplettes falsches Gutachten erstellt hat.

kabbes69  12.10.2021, 22:09
@krikoku123

Beim BEM - ein Weg zur stundenweise Wiedereingliederung, evtl eine Option, wenn der Arbeitsplatz zB nicht zur Erkrankung passt- der AG aber mögliche Stellen hat, welche besser wären

Sofern eine volle Erwerbsminderung das Ziel ist - nicht der richtige Zeitpunkt ein BEM anzubieten.

Das wird bis zur Entschgeidung über den Widerspruch eine Hängepartie für Deine Freundin, weil die Krankenkasse muss sich an das Ergebnis der MDK-Begutachtung halten.

Der Arbeitgeber muß sich allerdings da auch neutral verhalten und die Entscheidung im Widerspruchsverfahren abwarten.

Deine Freundin sollte sehen, daß sie den Arzt mit ins Boot holt.

krikoku123 
Beitragsersteller
 11.10.2021, 14:58

DogDiego

Ich riet ihr ebenfalls, die behandelnden Ärzte ins Boot zu holen, einen Bericht verfassen zu lassen, denn die Ärzte schreiben Sie ja weiterhin krank.

Der Arbeitgeber sagte ihr vor einigen Minuten sie würden nur auf die Aussage des MDK zählen, ergo Problem, denn der sagt sie könne arbeiten. Find ich voll daneben, zumal ein Widerspruch läuft und ohne Klärung kann man eben nicht entscheiden.

Ich riet zum Anwalt, nicht nur gegen sie Kasse, sondern zur Not auch gegen den Arbeitgeber.

Danke für Deine Antwort.